Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) führt den Weg fort, den der Nationalrat in der Herbstsession eingeschlagen hat: Sie will die 13. AHV-Rente mit einer befristeten Mehrwertsteuererhöhung von 0,5 Prozent finanzieren. Bei der Dauer der Befristung legt sie sich auf eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer bis Ende 2033 fest. Eine Befristung ist deshalb sinnvoll, damit die nächste AHV-Reform («AHV 2030») greifen kann, die die Zukunft der AHV langfristig sichern und die Finanzperspektiven nachhaltig verbessern soll. Dies bedingt aber eine Reform, die wirkungsvoll ist und auch vor strukturellen Elementen nicht zurückschreckt. Die aktuell vorliegenden Leitlinien zur AHV 2030 überzeugen unter diesem Gesichtspunkt nicht.
Zusätzliche Lohnbeiträge: Eine rote Linie für die Arbeitgeber
Aus Sicht der Arbeitgeber stellt die Finanzierung der 13. AHV-Rente über Lohnbeiträge – unabhängig von Höhe und Dauer – eine rote Linie dar, die nicht überschritten werden darf. Eine hausgemachte Erhöhung der Arbeitskosten schwächt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafts- und Innovationsstandortes Schweiz in einer Phase, in der die Wirtschaft ohnehin schon widrigen Bedingungen ausgesetzt ist. Die Finanzierung der 13. AHV-Rente muss deshalb so ausgestaltet werden, dass alle Bevölkerungsgruppen mitzahlen – auch jene, die bereits in Pension sind und der Vorlage an der Urne massgeblich zu Durchbruch verhalfen. So verhindert sie, dass die junge Generation einseitig belastet wird und sich ein Konflikt zwischen den Generationen anheizt. Eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer schneidet im Vergleich zu dauerhaft höheren Lohnbeiträgen zudem weit besser ab, weil sie Konsum statt Arbeit belastet, Exporte nicht verteuert und die Beschäftigung weniger verzerrt als zusätzliche Lohnprozente. Die von der SGK-N vorgeschlagene befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer ist deshalb die einzige Finanzierungsvariante, die die Arbeitgeber mittragen.
Sehr erfreulich ist, dass die SGK-N dem Interventionsmechanismus mit einer deutlichen Mehrheit eine Absage erteilt hat. Dieser hätte gefordert, dass die Lohnprozente automatisch erhöht werden, wenn der Fonds die Höhe von 80 Prozent unterschreitet. Einer laufenden Mehrbelastung der Arbeit wären Tür und Tor geöffnet worden. Ein unhaltbarer Zustand.
Die Zeit drängt: Auszahlung schon ab Dezember 2026
Während die Finanzierung der 13. AHV-Rente noch ungeklärt ist, steht bereits fest, wann diese zum ersten Mal ausbezahlt wird: Dies ist im Dezember 2026 der Fall. Findet das Parlament bis dahin keine Lösung, hinterlässt die 13. AHV-Rente gemäss dem Institut für Wirtschaftspolitik der Universität Luzern ohne Gegenfinanzierung bis 2055 eine Finanzierungslücke von 62 Milliarden Franken. Dieser Betrag entspricht 72,1 Prozent der Bundesausgaben von 2025. Dieselbe Analyse zeigt auch, dass man das Rentenalter um 19 Monate erhöhen müsste, um die 13. AHV-Rente finanzieren zu können.