Scheinsparen zulasten der AHV

19. Dezember 2012 News

Der Bundesrat hat seine Botschaft zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) verabschiedet. Von den ca. 700 Millionen Franken Einsparungen im Jahr 2014 soll der AHV-Fonds mit 142 Millionen Franken den grössten Beitrag leisten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt dieses Sparen des Bundes auf Kosten des Sozialwerks ab.

Die in der Botschaft des Bundesrates zum Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 enthaltenen Sparmassnahmen sollen den Bundeshaushalt gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) jährlich um rund 700 Millionen Franken entlasten, um so strukturelle Defizite in den Jahren 2014 bis 2016 zu vermeiden.

Mit der Verabschiedung der Botschaft zum KAP 2014 erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments. Das KAP 2014 ist auch aus finanzpolitischer Warte notwendig, weil Parlament und Bundesrat gegenüber dem noch ausgeglichenen Finanzplan 2014-2016 verschiedene Mehrausgaben beschlossen haben, die zu strukturellen Defiziten führen.

Den grössten Konsolidierungsbeitrag leisten das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI, 271 Mio.) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK, 217 Mio.), gefolgt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD, 87 Mio.). Im EDI sollen 142 Millionen Franken durch die Halbierung der Verzinsung der IV-Schuld gegenüber dem AHV-Fonds eingespart werden.

Falsches Sparen bei der Verzinsung der IV-Schuld
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) unterstützt grundsätzlich die Bemühungen des Bundesrates, strukturellen Verschlechterungen des Bundeshaushalts rechtzeitig mit ausgabenseitigen Massnahmen zu begegnen. Er lehnt aber die vorgesehene Halbierung des Zinssatzes für die Verzinsung der IV-Schuld gegenüber dem AHV-Fonds ab, weil sich der Bund damit zulasten des Sozialwerks und unter Missachtung bestehender Vereinbarungen saniert.

Gemäss der Verordnung über die Verwaltung des Ausgleichsfonds der AHV, der IV und der EO ist der Kredit der AHV an die IV zu Marktbedingungen zu verzinsen. Die seit Januar 2011 geltenden Verzinsungsmodalitäten wurden von der Eidgenössischen Finanzverwaltung und dem Bundesamt für Sozialversicherungen unter Konsultation des Verwaltungsrates des AHV-Ausgleichsfonds in einer Vereinbarung definiert. Der Zinssatz wurde für die gesamte Periode (also bis Ende 2017) entsprechend den damaligen Marktbedingungen auf zwei Prozent festgelegt.

Jetzt will der Bundesrat von diesem Vertrag nichts mehr wissen und den Zinssatz ab 2014 um ein Prozent senken. So gingen der AHV von 2014 bis 2016 insgesamt 411 Millionen Franken verloren. Ein solches Vorgehen ist vor dem Hintergrund des Grundsatzes «pacta sunt servanda» nicht akzeptabel. Es spielt zudem jenen Kreisen in die Hände, die sich ebenfalls von früheren Zusagen verabschieden und bei der IV-Revision 6b fast alle Sparmassnahmen eliminieren.

Neben dem SAV hat sich auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates klar gegen das Sparen zulasten der AHV ausgesprochen. Es ist zu hoffen, dass die Räte dieser Position folgen werden.