Reform der Altersvorsorge: Weitere Berichte veröffentlicht
Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV hat verschiedene Fragestellungen, die für eine Reform der Altersvorsorge von Bedeutung sein könnten, wissenschaftlich untersuchen lassen. Die entsprechenden Berichte setzen sich mit Steuerungsmechanismen, den Auswirkungen der Babyboom-Generation und mit der unterschiedlichen Lebenserwartung in der Schweiz auseinander.
| Barbara Zimmermann-Gerster
Zwei Arbeiten untersuchen Möglichkeiten und Wirkungen von Steuerungsmechanismen und arbeiten potenzielle konkrete Modelle aus: Die Studien «Steuerungsmechanismen in der AHV» der Universitäten Luzern und Freiburg im Breisgau (D) sowie «Towards Financial Sustainability Of Pension Systems / The Role Of Automatic-Adjustment Mechanisms in OECD and EU Countries» der Sozialpolitischen Abteilung der OECD bilden gemäss BSV einen breiten und fundierten Überblick über die Möglichkeiten, die sich im Rahmen der anstehenden Reformen bieten.
Die Studie «Babyboom-Generation und AHV 2010-2060» der BAK Basel Economics AG geht der Frage nach, wie sich die Verschiebung in der Bevölkerungsstruktur infolge der Pensionierung der geburtenstarken Jahrgänge zwischen den 1940er- und 70er-Jahren, die steigende Lebenserwartung, die Nettowanderung und die Arbeitsproduktivität auf das Umlageergebnis der AHV bis 2060 auswirken.
Die Studie «Mortalité différentielle en Suisse» der Universität Genf untersucht die Zusammenhänge zwischen Sterberisiko und verschiedenen möglichen Einflussfaktoren – beispielsweise Nationalität, Bildungsstand, Berufstätigkeit, Einkommensverhältnisse, Wirtschaftssektor oder Zivilstand – und geht der Frage nach, wie diese Faktoren bei der Anpassung der Rentensysteme konkret berücksichtigt werden könnten.
Die Berichte können auf der Website des BSV heruntergeladen werden.
Ihre Ansprechperson
Barbara Zimmermann-Gerster
Ressortleiterin Sozialpolitik und Sozialversicherungen
Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den eingeschlagenen Weg bei der Reform der Hinterlassenenrenten. Gleichzeitig unterstützt er, dass die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen massiven Ausbauvorhaben insbesondere im Behindertengleichstellungsgesetz vertieft untersucht werden. Die neuen Verpflichtungen für Arbeitgeber drohen unverhältnismässige Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie zu verursachen, was Inklusion mehr hemmt als fördert. Hier erwarten die Arbeitgeber eine deutliche Korrektur.
Wenn über Arbeitgeberpolitik gesprochen wird, geht es oft um Rahmenbedingungen, Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit. Das ist wichtig. Aber ein funktionierender Arbeitsmarkt besteht nicht nur aus guten Rahmenbedingungen. Entscheidend ist, ob Menschen tatsächlich die Chance erhalten, ihre Fähigkeiten einzubringen.
Eine neue Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen untersucht, wie die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den ersten Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Sie zeigt: Arbeitgeber engagieren sich stark, benötigen aber eine konsequentere fachliche Unterstützung durch die IV. Entscheidend sind eine bessere Zusammenarbeit mit den behandelnden Fachpersonen sowie individuelle und betrieblich tragfähige Lösungen.
Der Nationalrat hat zwei Kommissionsinitiativen der SGK-N Folge gegeben, die den Sparbeginn in der beruflichen Vorsorge vorziehen, beziehungsweise die heutigen vier Gutschriftensätze auf zwei reduzieren wollen. Aus Sicht des Arbeitgeberverbands ist das Anliegen dahinter zwar nachvollziehbar, darf aber nicht gesondert angegangen werden, sondern muss in eine umfassende Betrachtung eingebettet werden. Werden Parameter in der beruflichen Vorsorge isoliert verändert, droht das System in Schieflage zu geraten, ohne dass ein klarer Mehrwert entsteht.