Positive Zwischenbilanz zur 5. IV-Revision

7. Dezember 2012 News

Die 5. Revision hat die Invalidenversicherung (IV) auf den gewünschten Kurs gebracht. Das zeigt eine erste Evaluation der Gesetzesrevision im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) nach vier Jahren Erfahrungen im Vollzug.

Mit der 5. IV-Revision, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, hat das Parlament die Invalidenversicherung vollständig auf den Grundsatz «Eingliederung vor Rente» ausgerichtet. Der angestrebte Kulturwandel von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung ist gemäss einer Studie der Büro Vatter AG und der Berner Fachhochschule tatsächlich vollzogen worden und lässt sich wissenschaftlich nachweisen, wie das BSV mitteilt.

Die kantonalen IV-Stellen als Durchführungsorgane erhielten für die Umsetzung neue Instrumente und zusätzliches Personal. Ihnen stehen heute Möglichkeiten für die Früherfassung und die Frühintervention zur Verfügung, ebenso Integrationsmassnahmen, um psychisch kranke Menschen auf die berufliche Eingliederung vorzubereiten. Diese Instrumente zielen darauf ab, Menschen mit gesundheitlichen Problemen rechtzeitig zu erfassen und zu begleiten, damit sie wenn immer und so weit als möglich erwerbstätig bleiben können – und somit keine oder wenigstens nur eine Teilrente benötigen.

Wirkungspotenzial noch nicht ausgeschöpft
Gemäss der Studie zeigen die neuen Instrumente, die von den IV-Stellen eingesetzt werden, messbare Wirkungen. So kommen heute mehr Personen mit Invaliditätsrisiko schon vor einem Stellenverlust und vor einer langen Arbeitsunfähigkeit mit der IV in Kontakt und Massnahmen zur beruflichen Eingliederung werden wesentlich öfter und schneller ergriffen. Aus der Evaluation geht aber auch hervor, dass das Wirkungspotenzial der 5. IV Revision noch nicht ausgeschöpft ist.