IV-Revision: Kinderrenten sollen gekürzt werden

31. August 2012 News

Bei der Detailberatung zur 6. IV-Revision unterstützt die zuständige Nationalratskommission die Kürzung der Kinderrenten und will ins Ausland exportierte Kinderrenten der tieferen Kaufkraft anpassen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband nimmt diesen Entscheid erfreut zur Kenntnis.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) nahm die Detailberatung zum zweiten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision wieder auf. Im Vordergrund standen das neue stufenlose Rentensystem und die Reduktion der Kinderrenten. Der Entscheid über das neue Rentensystem (Art. 28a/28b IVG) wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

Bei den Kinderrenten unterstützte die Kommission gemäss Mitteilung der Parlamentsdienste den Vorschlag des Bundesrates, die Kinderrenten von 40 auf 30 Prozent zu senken, mit 16 zu 8 Stimmen. Dies ergibt jährliche Einsparungen von rund 120 Millionen Franken. Darüber hinaus hiess sie einen Antrag mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut, dass für im Ausland wohnende Kinder die Kinderrenten der tieferen Kaufkraft anzupassen seien.

Für das neue Rentensystem – für die Wiedereingliederung
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die IV-Revision 6b als weiteren und notwendigen Schritt auf dem Weg zur Sanierung der Invalidenversicherung. Denn eine Weiterführung der Massnahmen der IV-Zusatzfinanzierung (MwSt-Erhöhung) über das Jahr 2017 hinaus kommt nicht in Frage. Spätestens ab dem Jahr 2018 muss die IV eine ausgeglichene Jahresrechnung aufweisen.

Aus diesem Grund begrüsst der SAV, dass die SGK-N mit klarer Mehrheit der Anpassung der Kinderrenten zustimmte. Der SAV unterstützt auch die Einführung des neuen Rentensystems. Denn dieses fördert die Wiedereingliederung, indem Schwelleneffekte abgebaut werden.