IV-Revision 6b: Kostenverteilschlüssel für stationäre Massnahmen verabschiedet

15. Juni 2012 News

Das Parlament hat in der Schlussabstimmung der Sommersession die bisherige Praxis der Kostenvergütung für stationäre Massnahmen im Rahmen der IV-Revision 6b ins Gesetz überführt.

Der Nationalrat akzeptierte die Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung mit 135 zu 36 Stimmen, der Ständerat mit 38 zu einer Stimme. Mit den Entscheiden werden die Kosten für entsprechende Massnahmen, die in einem nach Artikel 39 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zugelassenen Spital erbracht werden, zu 80% durch die Versicherung und zu 20% durch den Wohnkanton des Versicherten geleistet. Der Wohnkanton entrichtet seinen Anteil direkt dem Spital.

Vorbehältlich eines fakultativen Referendums wird die Regelung voraussichtlich bereits per 1. Januar 2013 in Kraft treten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die Übernahme der bisherigen und bewährten Regelung ins Gesetz unterstützt.