Gleich lange Spiesse für Anlagestiftungen

6. Dezember 2018 Vernehmlassungen

Die Arbeitgeber unterstützen die geplanten Verordnungsänderungen über die Anlagestiftungen. Damit sollen ihre Anlagemöglichkeiten erweitert und denjenigen von Anlagefonds angepasst werden. Das verschafft ihnen mehr Flexibilität und gleich lange Spiesse bei der Wahl ihrer Anlagestrategie.

Die Mitglieder des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) sprechen sich für die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen über die Anlagestiftungen (ASV) aus, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat. Anlagestiftungen sind kollektive Anlagegefässe für Einrichtungen der beruflichen Vorsorge.

Die geplante Verordnungsänderung bietet Anlagestiftungen dieselben Anlagemöglichkeiten, die Anlagefonds bereits nutzen. Damit erhalten Stiftungen mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Anlagestrategie und werden nicht länger gegenüber Fonds benachteiligt. Das verhindert Verzerrungen des Wettbewerbs und sorgt für gleich lange Spiesse.