Die Mitglieder des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) sprechen sich für die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen über die Anlagestiftungen (ASV) aus, die der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt hat. Anlagestiftungen sind kollektive Anlagegefässe für Einrichtungen der beruflichen Vorsorge.
Die geplante Verordnungsänderung bietet Anlagestiftungen dieselben Anlagemöglichkeiten, die Anlagefonds bereits nutzen. Damit erhalten Stiftungen mehr Flexibilität bei der Wahl ihrer Anlagestrategie und werden nicht länger gegenüber Fonds benachteiligt. Das verhindert Verzerrungen des Wettbewerbs und sorgt für gleich lange Spiesse.