Mit 1,75 Prozent sollen die Altersguthaben im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge 2027 mindestens verzinst werden. Dies schlägt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat vor.
Ihre Empfehlung begründet die BVG-Kommission mit der positiven Entwicklung an den Finanzmärkten und der insgesamt guten finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erachtet eine Erhöhung grundsätzlich als vertretbar. Aus Sicht der Arbeitgeber sollte sie allerdings in kleineren Schritten erfolgen, da ein Sprung auf 1,75 Prozent die unterschiedlichen Voraussetzungen der Vorsorgeeinrichtungen zu wenig berücksichtigt: Gerade BVG-nahe Vorsorgeeinrichtungen und Kollektivlebensversicherer verfügen über einen geringeren finanziellen und anlageseitigen Spielraum. Sie leiden besonders stark unter der vom überhöhten Umwandlungssatz ausgelösten Umverteilung und müssen mit einem Teil ihrer Rendite die Rentenumwandlungsverluste ausgleichen können. Für diese Einrichtungen steht die nachhaltige Sicherstellung der Leistungen im Vordergrund. Zudem bringen die geopolitische Lage (z. B. Zollpolitik der USA und kriegerische Auseinandersetzungen) nicht zu unterschätzende Unsicherheiten, die eine konservative Festlegung des Mindestzinssatzes angezeigt hätten.
Der Mindestzinssatz stellt eine gesetzliche Untergrenze dar. In vielen Fällen und je nach Möglichkeiten der Vorsorgeeinrichtungen werden die angesparten Guthaben höher verzinst: Die durchschnittliche Realverzinsung lag im Jahr 2025 bei 4,6 Prozent.
Der Bundesrat wird im Herbst darüber entscheiden, wie hoch der BVG-Mindestzinssatz im Jahr 2027 ausfallen wird.