Sozialpolitik Altersvorsorge

Die 2. Säule funktioniert – dank Eigenverantwortung aller

Die berufliche Vorsorge modernisieren, der gestiegenen Lebenserwartung Rechnung tragen und die systemfremde Umverteilung von Jung zu Alt stoppen: Das waren die wichtigsten Anliegen der letzten BVG-Reform. Obwohl diese Reform 2024 gescheitert ist, geht die systemfremde Umverteilung gemäss Bericht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge zurück. Zu verdanken ist dies der besseren Zinslage – und der Eigenverantwortung der Akteure. Auch andere Anliegen der Reform haben die Vorsorgeeinrichtungen inzwischen aufgenommen. Der Fokus der Politik liegt deshalb aktuell folgerichtig auf der finanziell kriselnden AHV.

Im Jahr 2024 prägten zwei Volksabstimmungen die Zukunft des Schweizer Dreisäulensystems massgeblich: die Abstimmungen über eine 13. AHV-Rente und über die Reform BVG 21. Nachdem das Stimmvolk im März die 13. AHV-Rente angenommen hat, die die erste Säule in deutlich spürbare Schieflage bringt, schickte es im September die BVG-Reform bachab. Während in der AHV mittlerweile immer mehr Stimmen immer lauter vor dem drohenden finanziellen Fiasko warnen, ist es um die zweite Säule leise geworden. Anfang 2026 gab es sogar eine verhalten aufgenommene Erfolgsmeldung: Der Deckungsgrad der Pensionskassen ist auf einem Mehrjahreshoch; die Bilanzsumme und das Nettoergebnis der Anlagetätigkeiten sind angestiegen. Dass die zweite Säule auch nach der gescheiterten Reform trotzdem weiterhin gut funktioniert, ist dem Umstand geschuldet, dass – anders als bei der AHV – nicht der gesamte Leistungsumfang verstaatlicht, verpolitisiert und gesetzlich geregelt ist: Ein massgeblicher Teil der Pensionskassen spielt im überobligatorischen Bereich. Der demografische Wandel macht sich zwar auch in der zweiten Säule bemerkbar, er kann aber besser ausgeglichen werden, weil der Kapitalmarkt als dritter Beitragszahler mitfinanziert und weil die Pensionskassen und ihr oberstes Organ – der Stiftungsrat – einen wichtigen Hebel haben, um das Demografierisiko abzufedern.

Pensionskassen haben einen Weg gefunden, die Umverteilung zu reduzieren
Doch von vorne: Rein mathematisch ist die Sache klar: Wenn wir länger leben, muss das in der zweiten Säule angesparte Alterskapital für mehr Jahre reichen. Und wenn es für mehr Jahre reichen soll, muss der Satz, nach dem das Kapital zu einer Rente umgerechnet wird – der sogenannte Umwandlungssatz – reduziert werden. Doch genau dieses Anliegen ist mit der BVG-Reform 21 gescheitert. Dieser zu hohe Umwandlungssatz im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge führt in der Konsequenz dazu, dass die Pensionskassen Kapital von aktiven Versicherten nutzen müssen, um die Rentenleistungen der Pensionierten finanzieren zu können. Es kommt zu einer Umverteilung von Jung zu Alt. In einem System, das den Versicherten verspricht, für sich selbst zu sparen, wird das zu einem Problem, das auf den Schultern der jungen Generation ausgetragen wird. Während ein neuer Anlauf für eine Reform, die den Umwandlungssatz für das Obligatorium demografiebedingt anpasst, vermutlich noch lange auf sich warten lassen dürfte, haben viele Vorsorgeeinrichtungen einen Weg gefunden, um die systemfremde Umverteilung zu stoppen oder zumindest zu reduzieren. Möglich ist dies, weil viele Versicherte besser abgesichert sind als es das Gesetz vorschreibt. In diesem überobligatorischen Teil haben die Vorsorgeeinrichtungen mehr Handlungsspielraum. Das oberste Organ, der paritätisch zusammengesetzte Stiftungsrat, kann bei den Anlagen höhere Risiken eingehen und so höhere Renditen erzielen. Und er kann das angesparte Kapital zu einem rechnerisch korrekten Satz – d. h. einem tieferen Satz – umwandeln. Zudem haben verschiedene Vorsorgeeinrichtungen wichtige Anliegen aus der BVG-Reform – die bessere Absicherung von Teilzeitarbeitenden und Mehrfachbeschäftigten mit der Senkung der Eintrittsschwelle und/oder der Anpassung des Koordinationsabzugs – von sich aus umgesetzt und massgeschneiderte Lösungen zusammengestellt, die den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden entsprechen.

Innovation entsteht im überobligatorischen Bereich
Eine Vorsorgeeinrichtung, die von sich aus aktiv geworden ist, ist die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Diese sozialpartnerschaftlich getragene Stiftung hat den gesetzlichen Auftrag, alle anschlusswilligen Arbeitgebenden und Einzelpersonen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge zu versichern. Auf Initiative des Stiftungsrates hat sie mit dem Vorsorgeplan «AN Plus» eine freiwillige Lösung kreiert, um auch Personen mit tiefen Jahreslöhnen, in Teilzeitpensen und/oder mit mehreren Einkommen besser abzusichern. Das Angebot «AN Plus» dient dazu, dass Arbeitgeber Personen mit kleinen Pensen und Jahreslohn unter der gesetzlichen Eintrittsschwelle – beispielsweise Haushaltshilfen oder Nannys – besser absichern können. Es steht aber auch Arbeitgebern offen, die ihren Angestellten ein höheres Altersguthaben aus der beruflichen Vorsorge ermöglichen wollen. Zusätzlich umfasst der Vorsorgeplan «AN Plus» einen Versicherungsschutz bei Invalidität und Tod.

AN Plus: Die Vorsorgelösung im Detail

  • Tiefe Eintrittsschwelle: Kleinstlöhne können ab CHF 2’500 versichert werden, nicht erst ab der gesetzlichen Eintrittsschwelle von CHF 22’680.
  • Kein Koordinationsabzug: In AN Plus ist der ganze Lohn versichert, bis zum oberen Grenzbetrag von CHF 90’720.
  • Mehr vom Lohn versichert: Vom maximal versicherten Lohn von CHF 90’720 sind CHF 64’260 obligatorisch versichert und CHF 26’460 überobligatorisch.
  • Teilzeitangestellte absichern und Löhne von Mehrfachangestellten bündeln: Für jeden Teilzeitjob unter der gesetzlichen Eintrittsschwelle können 100% des Lohnes versichert werden.
  • Überobligatorischer Umwandlungssatz: 5 %

Mehr erfahren: aeis.ch/anplus

 

Initiativen wie diese zeigen: Die zweite Säule funktioniert. Und auch viele andere Vorsorgeeinrichtungen gehen mit ihren Vorsorgeplänen über das Obligatorium hinaus. Diese überobligatorischen Leistungen geschehen beispielsweise in Form von höheren Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen, einer Versicherung ohne Eintrittsschwelle oder eines an das Pensum angepassten Koordinationsabzug. Auch Arbeitgeber haben erkannt, dass eine gute Vorsorgelösung ein wichtiges Argument für potenzielle Bewerbende sein kann – in Zeiten des Fachkräftemangels durchaus ein Vorteil!

Angriffe auf das eigenverantwortliche Sparen abwehren
Verschiedene Politikerinnen und Politiker zweifeln allerdings am funktionierenden Markt in der zweiten Säule. Sie wollen gewisse Anliegen aus der BVG-Reform in Einzelvorstössen durchbringen oder auf dem politischen Weg gar systemfremde Elemente ins BVG – und damit in den obligatorischen Teil der zweiten Säule – aufnehmen. Das ist im besten Fall gut gemeint, unterschätzt aber die komplexen Mechanismen, die im BVG spielen. Nimmt man Anpassungen auf der Beitragsseite vor, müssen zwingend auch Anpassungen auf der Leistungsseite vorgenommen werden, damit das System nicht in Schieflage gerät. Viele dieser Vorstösse wurden aus diesem Grund abgelehnt oder zurückgezogen.

Korrigiert wurde auch der Bundesrat, der im Rahmen des Entlastungspakets 27 Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule höher besteuern wollte. Dies hätte die Anreize für das eigenverantwortliche Sparen stark geschmälert – eine merkwürdige Idee in einer Zeit, in der die junge Generation immer weniger an die Zukunft der AHV glaubt. Auch andere politische Vorstösse wollen den Umfang der zweiten Säule beschneiden und den maximal versicherbaren Lohn reduzieren. Die Intention dahinter – Steueroptimierung reduzieren – kann verständlich sein und sollte beim Ursprung gelöst werden, denn die Folgen verursachen Kollateralschäden weit über das Ziel hinaus und schwächen die zweite Säule unnötig.

Die berufliche Vorsorge funktioniert auch nach der gescheiterten Reform weiter. Dafür sorgen Vorsorgeeinrichtungen, die neue Angebote schaffen und ihre Möglichkeiten innerhalb des gesetzlichen Rahmens nutzen. Aber auch Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeitenden Vorsorgepläne wählen, die über die Vorgaben hinausgehen. Und nicht zuletzt die Arbeitnehmenden selbst, die ihre Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Vorsorge immer besser kennen und nutzen. Der Fokus der Politik kann sich daher auf die erste Säule konzentrieren. Wer dort massgebliche Verbesserungen erzielen will, kommt um eine Anhebung des Referenzalters kaum herum, wenn nicht laufend Lohnabgaben und Konsumsteuern erhöht werden sollen. Das würde im Übrigen auch der zweiten Säule helfen.