Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist utopisch

12. April 2012 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt die Initiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen»  ab, die 2500 Franken für jede und jeden verspricht. Einerseits wäre ein solches Grundeinkommen nicht finanzierbar, anderseits entfiele damit der Anreiz, einer Arbeit nachzugehen.

Die Initiative verlangt vom Bund, dass dieser «für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens»  sorgt. Finanzierung und Höhe des Grundeinkommens würden vom Parlament per Gesetz geregelt.

Milliarden-Rechnung wäre nicht finanzierbar
Die Initianten schlagen vor, pro Erwachsenen monatlich 2500 Franken und pro Kind 625 Franken auszurichten. Grundsätzlich sollen jene, die arbeiten oder eine Rente erhalten, mit dem Grundeinkommen genau so viel Geld im Portemonnaie haben, wie ohne. Zum Beispiel soll ein Erwerbstätiger, der bislang 6000 Franken Lohn von seinem Arbeitgeber erhalten hat, neu 2500 Franken Grundeinkommen und 3500 Franken Lohn bekommen.

Die Initianten veranschlagen die Kosten auf etwa 200 Mrd. Franken jährlich. Davon würden etwa 110 Mrd. Franken via die Konsumsteuer in den Topf für das Grundeinkommen fliessen, weitere 70 bis 80 Mrd. Franken durch Einsparungen bei den Sozialwerken. Wie die restlichen 20 bis 30 Mrd. Franken aufgebracht werden könnten, liessen sie offen.

Fehlender Anreiz, einer Arbeit nachzugehen
Ein bedingungsloses Grundeinkommen stand in der Schweiz schon mehrmals zur Diskussion – jedoch ohne Erfolg. Erst im vergangenen Jahr scheiterte eine Initiative, weil die nötigen 100 000 Unterschriften nicht zusammenkamen. Auch der Nationalrat gab 2011 einem Vorstoss der Linken für ein Grundeinkommen eine deutliche Absage.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) vertritt klar die Meinung, dass die Einführung eines  bedingungslosen Grundeinkommens abzulehnen ist. Zum einen wäre ein solches nicht finanzierbar, zum anderen entfiele – aufgrund der geforderten Bedingungslosigkeit – der Anreiz, einer Arbeit bzw. Erwerbstätigkeit nachzugehen, und zudem folgte es dem abzulehnenden Giesskannenprinzip.

Absage an das Giesskannenprinzip
Der Zielkonflikt zwischen Armutsbekämpfung und Aufrechterhaltung von Arbeitsanreizen ist offenkundig. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass Programme, die einen ausreichenden Lebensstandard finanzieren, mit einem negativen Arbeitsanreiz gekoppelt sind. Aus diesem Grund ist am schweizerischen System der bedarfsorientierten Sozialhilfe festzuhalten, welches sowohl dem Giesskannenprinzip seine Absage erteilt wie auch auf Gegenleistungen der Sozialhilfeempfänger basiert.

Die Sozialhilfe ist zudem als bereits realisiertes garantiertes Mindesteinkommen zu bezeichnen, denn seit 1999 ist das Recht auf Existenzsicherung in Notlagen in der neuen Bundesverfassung garantiert. Die Einführung eines solchen Modells als Ersatz des bisherigen differenzierten Systems sozialer Sicherung würde den unterschiedlichen Bedürfnissen unterstützungsbedürftiger Gruppen, die über eine rein finanzielle Unterstützung hinausgehen – so etwa Integrations- oder Rehabilitationsmassnahmen – nicht Rechnung tragen.