Der Bundesrat missachtet den Volkswillen

2. März 2018 Medienmitteilungen

Anders ist es nicht zu erklären, weshalb er nach dem Scheitern der viel zu teuren Reform Altersvorsorge 2020 nun erneut versucht, mit einer gewaltigen Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Vorrat die AHV über die Runden zu bringen.

Der Bundesrat hat die Eckwerte für die AHV-Reform präsentiert. Sie enthalten die Angleichung des Rentenalters auf 65/65 in vier Schritten sowie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um bis zu 1,7 Prozent. Das enorm knappe Resultat zur Abstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung im Rahmen der Reform Altersvorsorge 2020 weist aber klar darauf hin, dass eine Steuererhöhung «auf Vorrat» von mehr als 0,6 Mehrwertsteuer-Prozenten selbst eine abgespeckte AHV-Reformvorlage gefährden könnte. Die vom Bundesrat vorgesehene Steuererhöhung um bis zu 1,7 Prozent fällt deshalb viel zu hoch aus und wird im weiteren Verfahren zu korrigieren sein.

Statt mit einer überschaubaren und ausgewogenen ersten kleineren Reform die AHV-Renten erst einmal mittelfristig zu sichern, riskiert der Bundesrat mit seinem Ansatz bereits im Parlament oder spätestens an der Urne ein neuerliches Fiasko. Im Gegensatz zum Bundesrat hat das Volk die demografischen Realitäten verstanden. Die Alterung der Gesellschaft führt dazu, dass die umlagefinanzierte AHV finanziell immer stärker unter Druck gerät. Mittelfristig sind deshalb strukturelle Massnahmen – eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters ab etwa Mitte der 20er-Jahre – unumgänglich. Der Bundesrat hat mit der Verabschiedung der Eckwerte den Neustart verfehlt. Nun droht eine weitere Verzögerung des dringend notwendigen ersten Schritts zur Sicherung der AHV-Renten auf heutigem Niveau. Das ist nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger – und insbesondere der Rentnerinnen und Rentner.

Weitere Auskünfte

  • Roland A. Müller, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband, Tel. 079 220 52 29,  mueller@arbeitgeber.ch
  • Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Tel. 079 517 68 26,  kaiser@arbeitgeber.ch