Arbeitgeber tragen AHV-Steuer-Vorlage mit

25. September 2018 Medienmitteilungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat sich nach internen Konsultationen für die Unterstützung der AHV-Steuer-Vorlage entschieden. Dieses Paket schafft klare Verhältnisse für die Schweizer Steuerpolitik der nächsten Jahre. Im AHV-Teil ist allerdings kein echter Reformwille erkennbar. Vielmehr übertüncht die AHV-Finanzspritze die gravierenden Strukturprobleme in der Altersvorsorge.

Nachdem Nationalrat und Ständerat die Details zur Verknüpfung von Steuervorlage 17 und AHV-Finanzspritze bereinigt haben, ist die Vorlage bereit für eine Gesamtbeurteilung durch die Wirtschaft. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat dabei die Auswirkungen auf die Steuer- und Sozialpolitik analysiert und einander direkt gegenübergestellt. Nach einer intensiven Diskussion in den eigenen Reihen ist der Dachverband zum Schluss gekommen, die kombinierte Vorlage mitzutragen. Zugleich bedauert er, dass mit der Paketlösung – entgegen dem Prinzip der Einheit der Materie – zwei sachfremde Vorlagen verwoben worden sind.

Darum ist die Unterstützung insofern zu relativieren, als der SAV Lohnbeiträge zur Lösung der strukturellen Schieflage der AHV, wie sie das Paket nun enthält, grundsätzlich ablehnt. Zum einen führt in der umlagefinanzierten ersten Säule aufgrund der alternden Gesellschaft kein Weg an einer Erhöhung des Rentenalters vorbei, soll das Leistungsniveau auch künftig erhalten bleiben. Zum andern schränken die der AHV zugesprochenen 0,3 Lohnprozente den Spielraum zur Stabilisierung der zweiten Säule empfindlich ein. Denn eine spürbare Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge mit einer angemessenen Kompensation ist ohne eine massive Anhebung der Lohnbeiträge nicht zu erreichen.

Dass das Parlament diesen Zusammenhängen keine Beachtung geschenkt und der Wirtschaft durch das Paket eine Erhöhung der Lohnkosten quasi aufgezwungen hat, ist für den SAV eine bittere Pille. Er nimmt zwar das Resultat der Beratungen dieser Schlüsselvorlage für die Wirtschaft zur Kenntnis. Er betont aber auch mit Nachdruck, dass er nach seinem Zuspruch allen weiteren Begehrlichkeiten um eine neuerliche Verteuerung des Faktors Arbeit für die Reform der AHV eine unmissverständliche Absage erteilen wird.

Weitere Auskünfte

  • Valentin Vogt, Präsident Schweizerischer Arbeitgeberverband, Tel. 079 634 12 10, vogt@arbeitgeber.ch
  • Roland A. Müller, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband, Tel. 079 220 52 29, mueller@arbeitgeber.ch