Wiedereinstieg in Arbeitsmarkt: Bestehende Massnahmen erkennen und nutzen

28. September 2023 News

Der Ständerat befasste sich in der Herbstsession mit einer Motion zur Unterstützung von Personen, die freiwillig aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden sind, zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Bereits heute gibt es ein vielfältiges Angebot an Massnahmen zur Wiederaufnahme der Arbeit nach längerer Pause und der Vorstoss damit nicht notwendig.

Die in der Herbstsession 2023 im Ständerat beratene Motion 23.3699 «Verstärkte Unterstützung für Weiterbildungen und berufliche Umschulungen, um die Rückkehr in die Arbeitswelt zu erleichtern» verlangt, dass der Bund mit einem oder mehreren Kantonen ein Pilotprojekt durchführt. Dieses soll Personen unterstützen zu Umschulungszwecken bei einer Weiterbildung oder Berufsausbildung finanziell unterstützen. Dies, nachdem sie freiwillig aus dem Arbeitsmarkt ausgestiegen sind – etwa, um sich um die Kinder zu kümmern. 

Die Förderung berufsorientierter Weiterbildung ist für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ein zentraler Bestandteil des Schweizer Arbeitsmarkts. Der SAV unterstützt deshalb unterschiedliche Massnahmen zur bestmöglichen Nutzung des inländischen Fachkräftepotentials. Dazu gehören die durch die öffentliche Hand getragene Förderung der Grundkompetenzen sowie etwa die Initiative «viamia». Sie ermöglicht über 40-Jährigen eine kostenlose Standortbestimmung und eine individuelle Laufbahnberatung.  

Der Ständerat sieht das anders und sagte heute mit 22 zu 13 Stimmen «Ja» zur Motion 23.3699. Aus Sicht der Arbeitgeber werden damit die bereits bestehenden Massnahmen verkannt. Im Vernehmlassungsverfahren zur BFI-Botschaft 2025–2028 wurde anhand des vorgeschlagenen Finanzrahmens ersichtlich, dass der Bund nächstes Jahr ein eingeschränkteres Budget zur Verfügung haben wird. Dies aufgrund der angespannten Haushaltslage und der geopolitischen Situation. Anstatt ein neues Pilotprojekt ins Leben zu rufen, sollten vielmehr die bestehenden Angebote gestärkt und bekannter gemacht werden.  

Wichtig bleibt nebst diesen Anlaufstellen und Massnahmen zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt weiterhin, dass Anreize geschaffen werden, damit Personen – aktuell sind dies nach wie vor überwiegend Frauen – nicht freiwillig ganz oder grösstenteils aus dem Arbeitsmarkt aussteigen. Sinnvoll hierfür wären finanzielle Anreize und die Schaffung besserer Drittbetreuungsmöglichkeiten für Kinder. Damit ist ein kompletter Neueinstieg für betroffene Personen nicht notwendig, womit wirtschaftlich gesehen das inländische Arbeitskräftepotential effektiver ausgeschöpft werden kann.