Rahmenbedingungen für Weiterbildung optimieren

13. April 2012 News

Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes Bildungssystem und einen gut funktionierenden Weiterbildungsmarkt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) relativiert deshalb in der Vernehmlassung den gesetzlichen Handlungsbedarf für ein Weiterbildungsgesetz.  Allerdings rechtfertigt die zunehmende Bedeutung der Weiterbildung für die Wirtschaft und Gesellschaft eine Optimierung der Rahmenbedingungen.

Der Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Weiterbildung ist hauptsächlich vor dem Hintergrund der neuen Verfassungsbestimmungen zur Bildung zu beurteilen, wie der SAV in seiner Stellungnahme schreibt. Dazu kommt ein relativ hoher politischer Druck zur Erstellung eines Weiterbildungsgesetzes, verbunden mit entsprechend hohen Regulierungs- und Subventionswünschen von Teilen der Weiterbildungsbranche sowie von Gewerkschaftsforderungen nach Bildungsurlauben.

Erhebliches Engagement der Arbeitgeber
Der Bund hat neu den Auftrag, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen, die Kompetenz, die Weiterbildung zu fördern und die Aufgabe, auf Gesetzesstufe Bereiche und Kriterien festzulegen.

Aus Sicht des SAV ist der gesetzliche Handlungsbedarf in der Weiterbildung (non-formale Bildung) zu relativieren. So verfügt die Schweiz über ein sehr gut und stetig ausgebautes, durchlässiges formales Bildungssystem, ergänzt durch einen vielfältigen Weiterbildungsmarkt. Die Teilnahmequoten der Bevölkerung an der Weiterbildung sind hoch und bestätigen das gute Funktionieren des Weiterbildungssystems. Zudem ist das Engagement der Arbeitgeber zur Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden erheblich. So unterstützen die Arbeitgeber rund zwei Drittel aller Weiterbildungskurse der Erwerbstätigen in Form von Arbeitszeit, Geld oder beidem.

Tragfähiger Vorentwurf des Bundesrats
Trotz der schwierigen Materie und der hohen Erwartungen an dieses Gesetz präsentiert der Bundesrat einen tragfähigen Vorentwurf. Der SAV unterstützt die Verbesserung der Rahmenbedingungen, die Optimierung der bisherigen staatlichen Aktivitäten und die Förderung gering qualifizierter Erwachsener beim Erwerb von Grundkompetenzen.

Allerdings sind die konkreten Folgen dieses Rahmengesetzes gegenwärtig schwierig abzuschätzen, da Anpassungen verschiedener Spezialgesetze notwendig werden. Im Zusammenspiel des Weiterbildungsgesetzes mit den Spezialgesetzen sind eine klare und konsistente Begriffsbildung resp. -auslegung sowie die Konzentration auf staatlich mitverantwortete Weiterbildung bei der späteren Umsetzung entscheidend.