Bund und Kantone müssen in der Bildungspolitik zusammenarbeiten

15. Oktober 2015 Vernehmlassungen

Der Bund will eine gesetzliche Grundlage schaffen, um die Zusammenarbeit mit den Kantonen im Bildungsbereich zu verbessern. Angesichts der Verflechtung von Bildungs- und Arbeitsmarkt-System und der beidseits dynamischen Entwicklungen ist eine kohärente Bildungspolitik eine Notwendigkeit.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den bundesrätlichen Entwurf für ein Bildungszusammenarbeits-Gesetz. Es schafft eine schlanke gesetzliche Basis für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Gleichzeitig achtet es die föderalen Zuständigkeiten.

Wirtschaftliche und arbeitsmarktliche Entwicklungen haben direkte Auswirkungen auf das Bildungssystem. Umgekehrt hat die Bildungspolitik direkte Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Unternehmen. Sowohl das Arbeitsmarkt- als auch das Bildungssystem sind zudem dynamischen Entwicklungen unterworfen. Die Arbeitgeber erachten es daher als unerlässlich, dass Bund und Kantone den daraus resultierenden Herausforderungen kohärent begegnen.

Der Arbeitgeberverband fordert Bund und Kantone denn auch auf, ihrer verfassungsmässigen Zusammenarbeitspflicht in der Bildungspolitik nachzukommen. Der Blick auf aktuelle, öffentlich ausgetragene bildungspolitische Differenzen zwischen Bund und Kantonen (bspw. «Medizin-Ausbildung – Kantone verlangen Koordination» oder «BBG-Revision: Finanzierungsgrundsätze dürfen nicht ausgeklammert werden») bestärkt uns jedenfalls in der Ansicht, dass eine verbesserte Koordination und Zusammenarbeit Not tut.