Verweigerung von Kurzarbeit

September 2012

Lehnt ein Mitarbeiter die beschlossene Kurzarbeit ab, kann ihm aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, den vollen Lohn zu bezahlen. Eine vertraglich vereinbarte Entschädigung im Fall einer Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen hat der Arbeitgeber allerdings zu bezahlen. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts,  23. Februar 2012 (4A_555 / 2011) (Übersetzung aus dem Französischen)

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