Krankheit und Ferienunfähigkeit
April 2012
Ferien haben den Zweck, sich zu erholen. Diese Erholung kann auch in Tätigkeiten wie Schlafen und Spazieren bestehen. Es kann nicht von Ferienunfähigkeit gesprochen werden, nur weil keine Aktivferien unternommen werden konnten. Aus Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich (AGer., AN070563 vom 14. Dezember 2009)
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