Ferien- und Feiertagsentschädigung beim Stundenlohn

Dezember 2010

Ferien dürfen nicht durch Geldleistungen ersetzt werden. Nur bei unregelmässiger Arbeit von Teilzeitbeschäftigten kann eine Abgeltung im Lohn zulässig sein. Arbeitnehmende im Stundenlohn haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung für Feiertage. Aus Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich, (AGer., AN090459 vom 23. Oktober 2009; die Berufung wurde am 13.01.10 durch Vergleich erledigt; LA090023)

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