Erwähnung Konkurrenzverbot in Nachträgen zum Arbeitsvertrag
November 2010
Im Arbeitsvertrag wurde ein Konkurrenzverbot vereinbart und in zwei Nachträgen zum Vertrag ausdrücklich bestätigt. Im dritten Nachtrag wurde das Konkurrenzverbot nicht mehr erwähnt, wodurch eine Unklarheit entstand. Das Konkurrenzverbot wurde damit konkludent aufgehoben. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, I. zivilrechtliche Abteilung, 19. Mai 2009 (4A_581/2008)
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