Abgeltung von Überstunden

November 2012

Weiss der Arbeitgeber oder hätte er aufgrund der Umstände wissen müssen, dass die Arbeitnehmerin Überstunden leistete, ist er zur Vergütung derselben verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Arbeitnehmerin ihre Überstunden entgegen den vertraglichen Bestimmungen nicht gemeldet hat. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 15. Juli 2011 (4A_42 / 2011)

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