Unentbehrliche IT-Arbeiten nachts und sonntags ohne Bewilligung

18. Oktober 2018 Vernehmlassungen

Da Arbeiten im Informatikbereich teilweise zwingend in der Nacht oder am Wochenende ausgeführt werden müssen, soll dafür künftig keine Bewilligung mehr notwendig sein. Die Arbeitgeber begrüssen diese Änderung in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz vorbehaltlos, denn sie beseitigt einen unnötigen administrativen Aufwand.

Eine funktionierende IT-Infrastruktur ist heute für jedes Unternehmen eminent wichtig. Die dafür notwendigen Arbeiten, wie das Beheben von Störungen oder die Wartung, können teilweise aber nur ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit in der Nacht und am Wochenende erfolgen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt deshalb vorbehaltlos die geplante Verordnungsänderung, wonach entsprechende Arbeiten des Personals der Informations- und Kommunikationstechnik künftig bewilligungsfrei in der Nacht und am Sonntag ausgeführt werden können. Zu begrüssen ist zudem, dass die Bewilligungsfreiheit nicht nur für Mitarbeitende von IT-Firmen gilt, sondern auch für Arbeitnehmende von firmeneigenen Informatikabteilungen.

Bisher muss jeweils eine Bewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit bei den zuständigen Behörden beantragt werden, auch wenn das Kriterium der Unentbehrlichkeit unbestritten erfüllt ist. Dies kommt einem unnötigen administrativen Aufwand sowohl aufseiten der Behörden als auch der Arbeitgeber gleich. Die Befreiung von der Bewilligungspflicht entspricht insofern auch der generellen Forderung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands nach weniger Bürokratie.