Das Arbeiten im Homeoffice mit Gestaltungsfreiheit modernisieren

11. Dezember 2024 Vernehmlassungen

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt bezüglich der Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice» die Zielsetzung, wonach Arbeitnehmende durch die Lockerung des Arbeitsgesetzes Arbeit und private Verpflichtungen besser miteinander vereinbaren können. Insbesondere eine Ausweitung des Tageszeitrahmens auf 17 Stunden und die Möglichkeit, freigenommene Tage teilweise am Sonntag nachzuholen, erachtet er als sinnvoll.

Arbeitnehmende müssen Privates und Berufliches miteinander vereinbaren. Dies verursacht oftmals Stress. Die parlamentarische Initiative 16.484 von Thierry Burkart will dem mit einer gesetzlichen Flexibilisierung zu Gunsten der Arbeitnehmenden entgegenwirken. Dabei sollen die Arbeitnehmenden mehr Gestaltungsfreiheit im Homeoffice erhalten. 

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) konnte sich in der Vernehmlassung zur Umsetzung des von der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) vorgelegten Vorentwurfs äussern. Zu begrüssen ist aus Sicht des SAV eine Erweiterung des individuellen Tageszeitrahmens auf 17 Stunden, in welchem Arbeitnehmende ihre Arbeit ausführen können. Das ermöglicht auch das Unterbrechen der Arbeit tagsüber und die Wiederaufnahme der Arbeit am Abend – ohne dabei unter dem Strich mehr zu arbeiten. Ebenfalls ein klarer Fortschritt wäre die beabsichtigte Einführung der Möglichkeit, einen freigenommenen Tag teilweise am Sonntag freiwillig nachzuholen. Dies stellt eine Verschiebung der «normalen» Arbeitszeit dar.  

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung hat der SAV in seiner Vernehmlassungsantwort in Bezug auf den Vorentwurf verschiedene Änderungs- und Streichungsanträge eingefügt. Ausserdem lehnt der SAV die Variante «Ergänzung des OR» entschieden ab, da die Regulierung der Arbeitszeit – wie bisher – über das Arbeitsgesetz zu regeln ist. 

Vernehmlassungsantwort des Schweizerischen Arbeitgeberverbands