Ja zur Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops
Der Nationalrat ist dafür, dass Tankstellenshops künftig ohne Sonderbewilligungen rund um die Uhr geöffnet haben und das ganze Sortiment verkaufen können. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den zukunftsorientierten Entscheid.
| Daniella Lützelschwab
Zur Diskussion steht eine Anpassung des Arbeitsgesetzes. Heute darf das anwesende Personal von Tankstellenshops in der Zeit von 1 Uhr bis 5 Uhr ausser Treibstoff und Fertigprodukten wie Kaffee und Sandwiches keine anderen Produkte verkaufen. Für die Betreiber der Tankstellenshops bedeutet dies, dass sie grosse Teile des Sortimentes aufwändig abdecken oder ganze Bereiche des Ladens absperren müssen. Dies führt dazu, dass z.B. eine warme Pizza erhältlich, aber eine Tiefkühlpizza zum Mitnehmen während dieser Zeit für den Verkauf gesperrt ist.
Der Nationalrat stimmte nun mit 105 zu 73 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Gesetzesänderung zu, die auf eine parlamentarische Initiative aus den Reihen der FDP zurückgeht. Neu sollen Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen auch sonntags und in der Nacht ohne Sonderbewilligung Personal beschäftigen dürfen, wenn das Warenangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.
Auch der Bundesrat zeigte sich mit der Liberalisierung einverstanden. Diese sei im Sinne der Kundschaft, sagte Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Laut dem Bundesrat muss nicht mit einer erheblichen Zunahme der Nachtarbeit gerechnet werden.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Falls er der Gesetzesänderung zustimmt, wollen die Gewerkschaften das Referendum ergreifen.
Ihre Ansprechperson
Daniella Lützelschwab
Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht (inkl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
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