Positive Bilanz der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

7. Januar 2019 News

Die erste Bilanz zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) fällt insgesamt positiv aus. In den letzten Monaten wurden in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden eine Reihe von Workshops organisiert, in denen Unternehmen für die Einführung von Due-Diligence-Massnahmen im Bereich der Menschenrechte sensibilisiert wurden.

In einer immer weiter globalisierten Welt müssen die Unternehmen bei ihren Tätigkeiten in der Schweiz wie im Ausland ihre soziale Verantwortung wahrnehmen. Ein verantwortungsvoll handelndes Unternehmen ist denn auch zuallererst der Wahrung der Menschenrechte verpflichtet. Die im Jahr 2011 verabschiedeten UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte begründen einen international anerkannten Standard, in dem die komplementären Rollen von Wirtschaft und Staat klar umschrieben sind.

Im Dezember 2016 hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, der einen Nationalen Aktionsplan (NAP) für die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien enthält. Die Schweiz ist eines der ersten Länder, die eine solche Strategie verfolgen. Das Dokument beinhaltet 50 politische Instrumente, mithilfe derer die Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen der wirtschaftlichen Aktivitäten verbessert werden soll, insbesondere indem die Unternehmen für das Thema sensibilisiert werden.

Nun hat der Bund eine erste Bilanz zur Umsetzung des NAP veröffentlicht. Sie fällt insgesamt positiv aus. Seit der Einführung des NAP hat die Bundesverwaltung den Dialog mit den Unternehmen verstärkt und in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden in der gesamten Schweiz eine Reihe von Workshops organisiert. Dabei wurden die Unternehmen für Due-Diligence-Massnahmen im Bereich Menschenrechte sensibilisiert und in der Einführung solcher Massnahmen geschult. Diese Kommunikationsanstrengungen wurden ergänzt mit der Aufschaltung einer neuen Homepage des Bundes (www.nap-bhr.admin.ch), die der Thematik «Unternehmen und Menschenrechte» gewidmet ist.

Der Bericht macht aber auch deutlich, dass die Kenntnis der UNO-Leitprinzipien sowie des NAP bei Schweizer Unternehmen nach wie vor schwach ausgeprägt ist. Trotz dieses Defizits ist festzustellen, dass eine Vielzahl von Unternehmen – darunter auch KMU – über Geschäftsmodelle verfügen, welche die Einhaltung der Menschenrechte umfassen. Dieses verantwortungsvolle Verhalten bringt den Unternehmen verschiedene Wettbewerbsvorteile: eine bessere Positionierung auf dem Markt, eine höhere Produktivität und eine Minimierung von Risiken. Unternehmen und Menschenrechte sind deshalb gut miteinander vereinbar.