Nein zur «1:12»-Initiative

18. Januar 2012 News

Der Bundesrat empfiehlt, die Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Er ist der Ansicht, dass die Initiative kein wirksames Mittel gegen zu hohe Löhne und Lohnungleichheit darstellt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnt die Initiative ebenfalls ab, da die Festlegung von Lohnobergrenzen seiner Meinung nach nicht vereinbar ist mit einer liberalen Wirtschaftsordnung.

Die Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» wurde im März 2011 mit 113 000 gültigen Unterschriften von den JungsozialistInnen Schweiz (JUSO) eingereicht. Der Bundesrat geht gemäss einer Mitteilung mit den Initiantinnen und Initianten einig, dass die in den letzten Jahren bei den sehr hohen Löhnen beobachteten Entwicklungen zu sozialen und wirtschaftlichen Problemen führen könnten. Er ist jedoch der Meinung, dass die bestehenden und geplanten Massnahmen im Bereich der Lohnbildung und der Umverteilung der Einkommen überzeugendere Resultate bringen dürften. Die Initiative vermag nach Ansicht des Bundesrats zudem die von ihr gesteckten Ziele nicht zu erreichen, da ihre Umsetzung letztlich auch zahlreiche Probleme rechtlicher und praktischer Natur zur Folge hätte und hohe administrative Kosten verursachen würde.

Nach Meinung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) ist die Festlegung von Lohnobergrenzen nicht vereinbar mit einer liberalen Wirtschaftsordnung. Deshalb lehnt der SAV die «1:12» – Initiative ab. Sie will in der Verfassung verankern, dass der höchste Lohn in einem Unternehmen nicht höher sein darf als das 12-fache des tiefsten Lohnes. Ein solcher Eingriff in die Lohnpolitik der Firmen ist durch nichts zu rechtfertigen – auch nicht durch Fehlentwicklungen bei Managerlöhnen. Die Bestimmung der Löhne ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers. Sie ist einzig in der Verantwortung der Eigentümer oder Aktionäre. Diese müssen selber für die gesellschaftliche Akzeptanz der Lohnstrukturen sorgen.