Ja zur Öffnung von Tankstellenshops rund um die Uhr

11. Januar 2012 News

Der Bundesrat ist dafür, dass Tankstellenshops an Autobahnen und an Hauptverkehrsstrassen mit starkem Reiseverkehr rund um die Uhr und am Sonntag geöffnet haben dürfen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist erfreut über die Entscheidung der Landesregierung, die Öffnungszeiten zu liberalisieren.

Der Bundesrat unterstützt die Liberalisierung der Öffnungszeiten für Tankstellenshops, über welche das Parlament demnächst entscheiden muss. Eine Änderung des Arbeitsgesetzes vorbereitet hat die Wirtschaftskommissionen des Nationalrats aufgrund einer parlamentarischen Initiative. Der Bundesrat will Nacht- und Sonntagsarbeit weiterhin nur sehr restriktiv zuzulassen, wie er mitteilt. Im vorliegenden Fall sei eine moderate Anpassung der arbeitsgesetzlichen Grundlagen jedoch angezeigt, weshalb er den unterbreiteten Gesetzesentwurf grundsätzlich unterstütze.

Veränderte Bedürfnisse der Gesellschaft einbeziehen
Die Revision gibt Tankstellenshops die Möglichkeit, die ganze Nacht und auch sonntags ohne spezielle Bewilligung Personal zu beschäftigen, sofern sie ein Warensortiment führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden abgestimmt ist. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den Entscheid des Bundesrates, die Öffnungszeiten zu liberalisieren. Mit der vorgeschlagenen Regelung ist es möglich, den veränderten Bedürfnissen der Gesellschaft Rechnung zu tragen, ohne dass dies zu einer Zunahme der in der Nacht tätigen Personen führen wird.

Heute dürfen Tankstellenshops nachts zwar Kaffee oder Sandwiches verkaufen, nicht aber andere Produkte. Viele Shops müssen deshalb einen Teil ihres Lokals absperren, was die Wirtschaftskommissionen nicht für sinnvoll halten. Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass die betroffenen Betriebe durch die Änderung administrativ entlastet werden. Die Änderung des Arbeitsgesetzes sei auch im Sinne der Kundschaft, teilt er mit. Gerade bei Personen, welche die ganze Nacht arbeiten, könne ein Bedürfnis nach den in den Tankstellenshops erhältlichen Artikeln auch zwischen 1 Uhr und 5 Uhr nachts vorhanden sein.

Verkaufsfläche als Kriterium
Nach Ansicht des SAV hat die Kundschaft nie verstanden, weshalb ein Teil des Sortimentes nicht verkauft werden durfte. Das führte mitunter dazu, dass sich das Personal geharnischte Worte anhören musste. Für die Sortimentsabgrenzung wäre auch zu prüfen, ob statt auf eine Sortimentsbeschreibung nur auf die Verkaufsfläche als Definitionskriterium abzustellen ist. Dies hat der Regierungsrat des Kantons Zürich am 16. Juni 2010, gestützt auf die Erfahrungen der Vollzugsbehörden, vorgeschlagen. Ein solches Kriterium ist unmissverständlich und einfach zu kontrollieren. Damit würde der Markt das beschränkte Sortiment bestimmen.

Der Bundesrat rechnet auch nicht mit einer erheblichen Zunahme der Nachtarbeit, weil ja schon heute während der ganzen Nacht Verkaufspersonal anwesend ist. Zudem sei eine durchgehende Nachtöffnung und damit die Beschäftigung von Arbeitnehmenden während der ganzen Nacht weiterhin nur dort möglich, wo dies die kantonale Ladenöffnungsgesetzgebung zulasse.

Die Landesregierung will der unkontrollierten Ausbreitung von 24-Stunden-Shops vorbeugen, indem er die Liberalisierung nur an «Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr» statt «an Hauptverkehrstrassen» zulassen will. Dieser Begriff sei von den Gerichten bereits definiert, schreibt er.