Ja zu verschärften flankierenden Massnahmen

7. Juni 2012 News

Der Ständerat hat entschieden, dass die Schweiz die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr verschärfen soll. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist mit der Ergänzung einverstanden, wendet sich jedoch gegen weitergehende Massnahmen.

Der Ständerat beriet die Frage, ob Arbeitgeber, die Personen in der Schweiz beschäftigen und dabei gegen die in Normalarbeitsverträgen bestimmten Mindestlöhne verstossen, mit einer Mindestbusse belangt werden sollen. Ursprünglich hatte sich der Ständerat dafür ausgesprochen, dass die Busse mindestens 10% des Auftragsvolumens, aber höchstens 5000 Franken betragen soll. Nun folgte die kleine Kammer mit 21 zu 20 Stimmen dem Nationalrat, der keine Mindestbusse will. Nachdem auch eine zweite verbliebene Differenz bereinigt wurde, ist die Vorlage nun bereit für die Schlussabstimmung.

Gegen Scheinselbständigkeit
Mit der Gesetzesrevision werden die Massnahmen insbesondere gegenüber Scheinselbständigen verschärft. Seit der schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU ab dem Jahr 2002 zeigte sich, dass immer mehr selbständige Dienstleistungsanbieter aus dem Ausland in den Schweizer Markt drängen, die faktisch gar nicht selbständig sind. Auf diese Weise unterlaufen sie die Bestimmungen der hiesigen Gesamtarbeitsverträge.

Um dies zu verhindern, müssen selbständige Dienstleister aus der EU in Zukunft an Ort und Stelle mit Dokumenten beweisen, dass sie auch tatsächlich selbständig erwerbend sind. Die beiden Räte geben ihnen dafür zwei Tage Zeit. Bleiben sie den Beweis schuldig, können sie an der Weiterarbeit gehindert werden. Werden sie als scheinselbständig identifiziert, droht ihnen eine Busse.

Bussen für fehlbare Entsendebetriebe
Die Räte hiessen auch neue Sanktionsmöglichkeiten gut. Unter anderem soll so schärfer gegen fehlbare Entsendebetriebe vorgegangen werden. Bereits heute können solche Betriebe bei Verstössen mit einem Dienstleistungsverbot von bis zu fünf Jahren belegt werden. Neu drohen ihnen Bussen von bis zu 40 000 Franken, wenn sie dennoch Mitarbeitende in die Schweiz entsenden..