Gegen ein radikales Rauchverbot

6. Juli 2012 News

Das Schweizer Stimmvolk entscheidet am 23. September über die Initiative «Schutz vor Passivrauchen». Eine breite politische Koalition kämpft unter dem Slogan «Nein zum radikalen Rauchverbot» gegen diese unnötige und übertriebene Vorlage. Sie würde zu einem Verbot von bedienten und faktisch auch von unbedienten Fumoirs führen sowie zu einem Rauchverbot an Einzelarbeitsplätzen. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich gegen die Initiative aus.

Mit dem Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen besteht bereits ein vernünftiges und griffiges Gesetz, das den Bedürfnissen von Arbeitnehmenden, Arbeitgebern, Konsumenten und den Kantonen Rechnung trägt. Das Komitee «Nein zum radikalen Rauchverbot» mit Politikern von FDP, SVP, CVP, BDP, glp und weiteren Parteien «wird sich deshalb mit aller Kraft gegen diese Zwängerei einsetzen», wie es mitteilte.

Gesetz erst seit knapp zwei Jahren in Kraft
Die Initiative wurde gerade mal zwei Wochen nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Schutz vor Passivrauchen eingereicht. Damit hätten die Initianten gezeigt, dass sie an einem Kompromiss gar nie interessiert waren, schreibt das Komitee weiter.

Für das Anliegen der Initiative besteht heute kein Handlungsbedarf mehr. Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen setzt Mindeststandards in der ganzen Schweiz, die den Schutz vor Passivrauchen garantieren. Das Bundesgesetz erlaubt den Kantonen aber gleichzeitig, schärfere Regelungen einzuführen.

Rauchverbot auch an Einzelarbeitsplätzen?
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der die Initiative primär aus genereller Sicht des Schutzes der Arbeitnehmenden vor Passivrauchen am Arbeitsplatz beurteilt, spricht sich für die Ablehnung der Volksinitiative aus.

Bei der heute gültigen Regelung können Einzelarbeitsplätze – falls es die Hausordnung erlaubt – vom Rauchverbot ausgenommen werden. Es besteht also ein gewisser Spielraum für Arbeitgeber, zum Beispiel starken Rauchern einen Einzelarbeitsplatz anzubieten. Das kann aus verschiedenen Gründen durchaus sinnvoll sein. Dieser Raum darf allerdings nicht der Öffentlichkeit zugänglich sein und darf effektiv nur von einer Person genutzt werden. Zudem darf kein Rauch in die rauchfreien Räume gelangen.

Spielraum würde wegfallen
Mit den neuen Verfassungsartikeln würde dieser Spielraum wegfallen. Die vorgesehene Ausdehnung des Rauchverbotes auf Einzelarbeitsplätze würde zum Beispiel dazu führen, dass sogar EinzelunternehmerInnen daran gehindert werden, in ihren eigenen Büroräumlichkeiten oder Werkstätten zu rauchen. Selbst dann, wenn keine anderen Personen diese Räume je betreten.

Der SAV ist überzeugt, dass der Arbeitnehmerschutz heute genügend geregelt ist. Die Passivrauchschutzregelung stellt eine ausreichende, schweizerische Minimallösung dar, um welche lange gerungen wurde und von den Kantonen nötigenfalls verschärft werden kann. Zudem sind die Arbeitgeber durch das Arbeitsgesetz generell verpflichtet, «zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind».