Für ergänzende flankierende Massnahmen, gegen erweiterte Solidarhaftung

30. Mai 2012 News

Der Ständerat will – wie der Bundesrat und der Nationalrat – die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr verschärfen. Über die Solidarhaftung soll jedoch erst in einer separaten Vorlage definitiv entschieden werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die Entscheide des Nationalrats und des Ständerats. Er sieht hingegen keine Notwendigkeit, eine erweiterte Solidarhaftung einzuführen.

Die kleine Kammer stimmte den Beschlüssen des Nationalrats vom Vortag mit minimen Abweichungen zu. Die Ständeräte waren sich einig, dass die seit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU beschlossenen flankierenden Massnahmen nicht ausreichen, um Lohndumping wirklich zu verhindern. Um die Akzeptanz des freien Personenverkehrs in der Bevölkerung zu bewahren, müsse bei den flankierenden Massnahmen angesetzt werden.

Scheinselbständigkeit bekämpfen
Der Ständerat sprach sich deshalb unter anderem dafür aus, zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit eine Dokumentationspflicht für ausländische Dienstleistungserbringer sowie diverse Sanktionsmöglichkeiten für fehlbare Anbieter einzuführen. Können Anbieter nicht beweisen, dass sie tatsächlich selbständig erwerbend sind, sollen sie an der Weiterarbeit gehindert werden. Hier hiess der Ständerat den Vorschlag der grossen Kammer gut, eine Zweitagefrist zur Beibringung der Beweise zu setzen.

Bleiben Anbieter den Beweis auch dann schuldig, können sie an der Weiterarbeit gehindert werden. Werden sie als scheinselbständig identifiziert, droht ihnen zudem eine Busse. Von beiden Räten gutgeheissen wurden auch neue Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen.

Arbeitgeberverband: Auf robuster Basis entscheiden
Vorderhand nicht einführen wollen die Räte eine Solidarhaftung von Erstunternehmern gegenüber Subunternehmern, welche die hiesigen Arbeitsbedingungen nicht einhalten. Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann räumte in dieser Frage jedoch Handlungsbedarf ein und versprach, dem Parlament noch diesen Sommer einen Bericht vorzulegen, in dem die möglichen Varianten für eine Solidarhaftung aufgezeigt werden. Das Geschäft geht nun zurück in den Nationalrat.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst die Entscheide des Nationalrats und des Ständerats. Er sieht keine Notwendigkeit, eine erweiterte Solidarhaftung einzuführen. Er erachtet es zudem als richtig, nochmals gründlich auf die damit zusammenhängenden Fragen einzugehen, um dann auf robuster Basis entscheiden zu können.