Auch Nationalratskommission gegen «1:12»-Initiative

20. Juni 2012 News

Wie schon der Bundesrat hat sich auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates gegen die Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» ausgesprochen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Ablehnungsantrag. Der von den Initianten geforderte Eingriff in die Lohnpolitik der Firmen entbehrt in einer liberalen Wirtschaftsordnung jeder Legitimität.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) beantragt mit 18 zu 7 Stimmen, Volk und Ständen die Ablehnung der im März 2011 von den Jungsozialisten Schweiz eingereichten Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» zu empfehlen. Diese Initiative in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs verlangt, in der Verfassung den Grundsatz zu verankern, dass in einem Unternehmen der höchste Lohn das Zwölffache des tiefsten Lohns nicht übersteigen darf.

Lohnpolitische Verantwortung der Aktionäre
Die Mehrheit der Kommission verurteilt zwar die Vergütungsexzesse in gewissen Unternehmen. Sie ist aber der Ansicht, dass eine derartige Einschränkung der Löhne einen inakzeptablen und mit unserer liberalen Wirtschaftsordnung nicht vereinbaren Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit darstellen würde. Mit der Annahme dieser Initiative würde auch riskiert, dass die betroffenen Unternehmen ins Ausland abwandern, damit sie ihre attraktive Kaderlohnpolitik weiterverfolgen können.

Die Mehrheit hält zudem fest, dass die Revision des Aktienrechts den Aktionären bereits eine Handhabe zur Bekämpfung von Vergütungsexzessen gibt. Zudem weist sie darauf hin, dass die Schweiz im internationalen Vergleich relativ gut dastehe, da hier die Lohnschere weniger weit geöffnet sei als beim Durchschnitt der OECD-Länder. Wie die Kommission mitteilt, liesse sich schliesslich die von den Initianten vorgeschlagene Regelung schwer durchsetzen, da die Unternehmen leicht Mittel und Wege finden können, diese zu umgehen.

Mehr Arbeitsplätze, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Damit ist die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben den Argumenten des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) gefolgt. Die Vertragsautonomie und Flexibilität der Arbeitgeber zählt anerkanntermassen zu den wichtigsten Standortstärken der Schweiz. Der flexible Regulierungsrahmen hilft nicht nur den angestammten schweizerischen Unternehmen im internationalen Konkurrenzkampf. Er ist offensichtlich auch für neu zuziehende Firmen attraktiv, die während der letzten Jahre einen starken Arbeitsplatzaufbau verzeichneten.

Ausserdem betont der SAV, dass in der Schweiz fast ausschliesslich Angestellte von Unternehmen mit internationalem Bezug von der 1:12-Regel betroffen wären, welche diese Arbeitsplätze häufig auch im Ausland ansiedeln könnten. Damit würde die Schweiz aber auch der entsprechenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verlustig gehen, welche diese hohen Jahreslöhne generieren.