Arbeitsmarktkontingente für 2013 unverändert

30. November 2012 News

Der Bundesrat hat die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/Efta und für Dienstleistungserbringer aus der EU/Efta für 2013 freigegeben. Sie verbleiben auf dem Niveau der Vorjahre. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hätte ein leicht höheres Kontingent für Dienstleistungserbringer aus dem EU/Efta-Raum begrüsst.

Der Bundesrat hat entschieden, die Höchstzahlen für Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/Efta auf dem Niveau von 2012 zu belassen, wie es in einer Medienmitteilung heisst. Somit können die Schweizer Unternehmen auch 2013 insgesamt 8500 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutieren (3500 Aufenthaltsbewilligungen und 5000 Kurzaufenthaltsbewilligungen).

Ebenso legt die Regierung jährlich die maximale Anzahl Dienstleistungserbringer aus EU-/Efta-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr fest. Diese Einsätze fallen nicht unter den Geltungsbereich des Personenfreizügigkeitsabkommens. In Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftsaussichten hat der Bundesrat entschieden, dass die Bewilligungen für solche Dienstleistungserbringer aus der EU/Efta ebenfalls auf dem Niveau von 2012 verbleiben. Somit stehen nächstes Jahr wiederum je 3000 Einheiten für Kurzaufenthalter und 500 Einheiten für Aufenthalter zur Verfügung.

Betriebsgerechte Bewilligungspraxis
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte für eine moderate Erhöhung der Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU plädiert, kann aber den Entscheid des Bundesrates insgesamt akzeptieren. Um die verfügbaren Kontingente seitens der Wirtschaft bestmöglich nutzen zu können, bedarf es einer optimal auf die betrieblichen Einsatzverhältnisse ausgerichteten Bewilligungspraxis. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundesamtes für Migration und der Arbeitgeber soll dazu den nötigen Erfahrungsaustausch sicherstellen.