Der Nationalrat stellt sich hinter die Wirtschaftsfreiheit

28. September 2012 News

Die Volksinitiative «1:12 – Für gerechte Löhne» ist im Nationalrat ohne Chance geblieben. Nach einer heftigen Debatte hat eine klare Ratsmehrheit die Vorlage der Jungsozialisten Schweiz abgelehnt. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich entschieden gegen die Initiative aus, da die Festlegung von Lohnobergrenzen nicht mit einer liberalen Wirtschaftsordnung vereinbar ist.

Der Nationalrat lehnte die Juso-Initiative «1:12 – Für gerechte Löhne» mit 110 zu 59 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab und folgte damit als Erstrat der Empfehlung des Bundesrats. Die Volksinitiative verlangt, in der Verfassung den Grundsatz zu verankern, dass in einem Unternehmen der höchste Lohn das Zwölffache des tiefsten Lohns nicht übersteigen darf.

Obwohl der Abstimmung im Nationalrat eine heftige Debatte vorausgegangen war, fiel das Resultat letztlich deutlich und wenig überraschend aus. Die Mehrheit befand, dass ein staatlicher Eingriff in die Lohngestaltung einen Verstoss gegen die Wirtschaftsfreiheit darstellt.

Aktionäre sind für vernünftige Lohnpolitik verantwortlich
Dies deckt sich mit der Haltung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV): Die Vertragsautonomie und Flexibilität der Arbeitgeber zählt anerkanntermassen zu den wichtigsten Standortstärken der Schweiz. Der von den Initianten geforderte Eingriff in die Lohnpolitik der Firmen entbehrt in einer liberalen Wirtschaftsordnung jeder Legitimität. Die Bestimmung der Löhne ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers. Sie ist einzig in der Verantwortung der Eigentümer oder Aktionäre.

Dass es Exzesse bei manchen Managerlöhnen gibt, war auch im Nationalrat unbestritten. Nach Auffassung des SAV kann diesem Problem jedoch wirksamer mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative «gegen die Abzockerei» begegnet werden. Demnach hätten es die Aktionäre in der Hand, durch die Festlegung der Löhne in ihrem Unternehmen gesellschaftlich akzeptierte Lohnstrukturen zu schaffen.

Eingriffe in die Vertragsautonomie sind nur gerechtfertigt, wenn sie dem Schutz der Arbeitnehmenden und ihrer grundlegenden Interessen dienen. Eine gesetzlich festgelegte Lohnobergrenze, wie sie die 1:12-Initiative fordert, käme nicht dem Gros der Arbeitnehmenden zugute: Dass der Chef weniger verdient, heisst nicht automatisch, dass seine Angestellten mehr Lohn erhalten.