Zweite Säule: Sozialkommission für Unabhängigkeit der Aufsichtskommission

29. Januar 2010 News

Die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK-N) eliminierte zahlreiche Differenzen bei der Strukturreform der beruflichen Vorsorge.

Die Kommission beantragt dem Nationalrat, in neun Punkten dem Ständerat zu folgen. Hingegen will sie namentlich daran festhalten, dass die Aufsichtsbehörde in rechtlicher, finanzieller und administrativer Hinsicht unabhängig sein muss. Nach der zweiten Beratung der Vorlage hinsichtlich der Teilrevision der beruflichen Vorsorge durch den Ständerat in der Dezembersession 2009 bestehen noch zwölf Differenzen zum Nationalrat.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) befürwortet grundsätzlich die Änderungen bei der Strukturreform des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG), welche die grosse Kammer gutgeheissen hatte. Sie bringen im Wesentlichen eine verstärkte Aufsicht, strengere Verhaltensregeln für Pensionskassenverwalter und Anreize für ältere Arbeitnehmende. Nach Ansicht des SAV verursacht die Reform zwar Mehrkosten, stärkt aber insgesamt das System der zweiten Säule.