Der Bundesrat hat beschlossen, aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit im Kanton Neuenburg die maximale Anzahl Taggelder von 400 auf 520 Tage zu erhöhen. Dies gilt vom 1. September bis zum 31. Dezember 2010.
| Roland A. Müller
Die Erhöhung der Taggelder von 400 auf 520 Tage kommt arbeitslosen Personen über 30 Jahren zu Gute, weil diese ein grösseres Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko aufweisen. Die Massnahme gilt vom 1. September bis zum 31. Dezember 2010. Der Anhang der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) wird entsprechend angepasst, wie das Volkswirtschaftdepartement mitteilte.
Es handelt sich um eine Weiterführung der Erhöhung der Anzahl Taggelder im Kanton Neuenburg. Diese Massnahme ist in der Region der «Montagnes neuchâteloises» bereits seit dem 1. September 2009, im ganzen Kanton seit dem 1. Januar 2010 in Kraft.
Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) kann der Bundesrat die Höchstzahl der Taggelder während höchstens sechs Monaten um 120 erhöhen, wenn die Arbeitslosigkeit eines Kantons oder eines wesentlichen Teilgebietes desselben die nationale Arbeitslosenquote deutlich übersteigt und während der Referenzperiode durchschnittlich mindestens 5% erreicht hat. Der Kanton beteiligt sich mit 20% an den Kosten. Die Änderung des Anhangs der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) tritt am 1. September 2010 in Kraft.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.