Wie können Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe mehr zusammenspannen?

13. August 2010 News

Um die berufliche Integration zu verbessern, soll die Zusammenarbeit zwischen der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe vertieft werden. Eine Studie liefert Vorschläge, wie dieses Ziel realisiert werden kann.

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Sozialhilfe sind zwei Sozialwerke mit unterschiedlichen Aufträgen und teilweise unterschiedlichen Zielsetzungen. In den letzten Jahren hat die berufliche Integration jedoch auch in der Sozialhilfe einen zentralen Stellenwert gewonnen. Dadurch seien Schnittstellen zwischen der Beratung der Sozialhilfe und der auf die arbeitsmarktliche Integration spezialisierten Arbeitslosenversicherung entstanden, teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mit.

Elf Vorschläge zur beruflichen und sozialen Integration
Im Auftrag des SECO wurde in einer Studie untersucht, wo für eine bessere Zusammenarbeit zwischen der ALV respektive der öffentlichen Arbeitsvermittlung und der Sozialhilfe angesetzt werden muss. In der Studie sind die Sozialhilfebezüger nach bestimmten Merkmalen kategorisiert worden. Das Kooperationspotenzial bei der beruflichen Integration ist insbesondere bei den erwerbsfähigen und vermittelbaren Sozialhilfebezügern sowie bei den Stellensuchenden mit hohem Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko gross.

Die Studie liefert elf Vorschläge, wie Menschen bei der beruflichen und sozialen Integration geholfen werden kann. Die Empfehlungen beziehen sich sowohl auf die operative als auch auf die strategische Ebene. Bei der Beratung von Sozialhilfeklienten empfiehlt sie zum Beispiel, dass sich beide Sozialwerke auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Die Koordination bei der Betreuung soll aber sicherstellen, dass die Klienten umfassend beraten werden, sowohl arbeitsmarktspezifisch als auch betreffend ihren verschiedenen Lebenssituationen.

Frühzeitige Meldung
Die Studie empfiehlt weiter, dass die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Personen mit einem erhöhten Risiko auf Langzeitarbeitslosigkeit frühzeitig der Sozialberatung melden. Im Fall einer Aussteuerung kann so eine kontinuierliche Betreuung gewährleistet werden. Umgekehrt sollen Arbeitssuchende, die bei der ALV nicht anspruchsberechtigt sind, künftig intensiver von den RAV beraten und vermittelt werden. Deshalb zielt ein weiterer Vorschlag auf die Optimierung der Steuerung der RAV.

Die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Massnahmen wird in Zusammenarbeit mit den Kantonen geprüft. In einem nächsten Schritt werden Kooperationsprojekte ermittelt.