Welche Grundkompetenzen sollen die Schüler in der Schweiz haben?

29. Januar 2010 News

Die Erziehungsdirektorenkonferenz hat die Anhörung zu den nationalen Bildungszielen eröffnet. Es soll geklärt werden, was ein Schulabgänger in der Schweiz in Schulsprache, zwei Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften können sollte. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband wird sich zu den Bildungsstandards äussern.

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erfüllt mit den einheitlichen Bildungszielen einen Auftrag in der Verfassung. Volk und Stände hiessen im Mai 2006 den Bildungsartikel als Grundlage dafür gut. Die in mehrjähriger Arbeit erstellten Bildungsziele der obligatorischen Schule in der Schulsprache, in zwei Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften beschreiben wichtige Grundkompetenzen, welche in diesen Fächern erworben werden müssen.

Bildungsziele für Lehrpersonen aufbereiten
Diese nationalen Bildungsziele sind an drei Schnittstellen zu erreichen. Dabei sind zwei Jahre Kindergarten gemäss HarmoS-Konkordat eingerechnet. Eine erste Bilanz soll nach zwei Jahren Kindergarten und zwei Jahren Primarschule gezogen werden. Weitere Eckpunkte sind das Ende der Primarschulzeit (8. Schuljahr) und der Abschluss der Sekundarstufe I (11. Schuljahr).

Sind die Bildungsstandards von der EDK verabschiedet, werden sie auf sprachregionaler Ebene in die Lehrpläne einfliessen und so für die Lehrpersonen aufbereitet. In einer ersten Phase werden die Ziele von Februar bis April in Hearings vorgestellt und diskutiert. National und sprachregional organisierte Fachkreise – unter anderem der Schweizerische Arbeitgeberverband – sind dazu eingeladen. Nach der Auswertung dieser Anhörung gehen die Vorschläge an die EDK-Plenarversammlung, welche die nationalen Bildungsziele oder Teile davon je nach den Ergebnissen bereits im Oktober verabschieden könnte.

“Mehrjähriger Prozess”
Rechtliche Grundlage für die nationalen Bildungsstandards bildet das HarmoS-Konkordat, das seit 1. August 2009 in Kraft ist. All jene Kantone, die dem Konkordat bereits angehören oder noch beitreten werden, sollen sich dafür einsetzen, dass ihre Schülerinnen und Schüler diese Bildungsziele erreichen. Laut EDK ist das als mehrjähriger Prozess zu verstehen. Die Ziele werden schliesslich in die Instrumente für den Unterricht einfliessen. Darunter fallen der Lehrplan 21 der Deutschschweizer und mehrsprachigen Kantone sowie die Lehrpläne der italienisch- und französischsprachigen Schweiz.