Nachdem Bundesrat und Nationalrat die Initiative der Gewerkschaft Travail.Suisse abgelehnt hatten, sagte nun auch die Wirtschaftskommission des Ständerats Nein zur Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle». Dieser Entscheid ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.
| Roland A. Müller
Mit 8 zu 3 Stimmen empfiehlt die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) ihrem Rat, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Wirtschaftskommission sei sich der Vorteile längerer Ferien und der Förderung guter Arbeitsbedingungen durchaus bewusst, teilten die Parlamentsdienste mit. Die Mehrheit der WAK sei aber der Meinung, dass eine grosszügigere Ferienregelung nicht in die Verfassung gehöre.
Nein sagt die Kommission unter anderem auch wegen dem derzeit starken Franken, der die Produktion hierzulande bereits stark verteuere. Mehr gesetzlich vorgeschriebene Ferien würden die Lage noch verschärfen. Zudem sei mit zusätzlichen Ferientagen der Arbeitsüberlastung nicht beizukommen. Eine Minderheit will die Initiative annehmen. Sie begründet ihre Haltung mit den durch die hohe Arbeitsbelastung verursachten Gesundheitskosten. Ausserdem gebe es einen Rückstand bei der Anpassung der Löhne an die in der Schweiz besonders hohe Arbeitsproduktivität.
Nach Meinung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV) muss es weiterhin möglich sein, die Arbeitsbedingungen branchen- und unternehmensspezifisch zu differenzieren. Der SAV ist überzeugt, dass die Forderung nach Einführung eines gesetzlichen Ferienanspruchs von sechs Wochen für alle Arbeitnehmenden überrissen ist. Zudem würde ein falsches Signal für die künftige Entwicklung der bereits hohen schweizerischen Arbeitskosten gesetzt. Sollten diese weiter ansteigen, schadet dies der Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsstandorts Schweiz.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.