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Vertragspaket Bilaterale III: Ja zum Paket, nein zur Massnahme 14

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Ergebnis der Vernehmlassung über das Vertragspaket Bilaterale III zur Kenntnis genommen. Darin enthalten sind neben den sozialpartnerschaftlich mitgetragenen inländischen Lohnschutzmassnahmen 1 bis 13 auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme 14. Der Schweizerische Arbeitgeberverband steht für die betriebliche Sozialpartnerschaft ein; die Massnahme 14 geht aber zu weit und wird deshalb abgelehnt.

Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum ausgehandelten Vertragspaket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU («Bilaterale III») Kenntnis genommen und damit der Bundesverwaltung den Auftrag erteilt, die Botschaft entsprechend zu finalisieren.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) steht klar hinter dem ausgehandelten Paket der Bilateralen III. Es schafft Rechtssicherheit und Planbarkeit für Unternehmen sowie sichere Perspektiven für die Beschäftigten. Zudem ermöglicht das Paket eine arbeitsmarktorientierte Steuerung der Zuwanderung, die das inländische Arbeitskräftepotenzial ergänzt, ohne es aber zu verdrängen.

Die Arbeitgeber stehen für den Lohnschutz ein

Der SAV bekräftigt seine Unterstützung für die 13 sozialpartnerschaftlich mitgetragenen Lohnschutzmassnahmen. Diese stellen den inländischen Lohnschutz auch zukünftig auf dem bisherigen Niveau sicher und tragen den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes Rechnung.

Massnahme 14 geht zu weit

Die Arbeitgeber stehen auch weiterhin für die betriebliche Sozialpartnerschaft ein. Die vom Bundesrat eingebrachte Massnahme 14 im Bereich des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmervertreter, Stiftungsräte und Gewerkschaftsmitglieder in den Betrieben geht aber zu weit und wird von den Arbeitgebern abgelehnt. Die Massnahme ist sachfremd zu den übrigen Lohnschutzmassnahmen und stellt einen übermässigen Eingriff in den liberalen Arbeitsmarkt dar. Dieser ist einer der grössten arbeitsmarktlichen Trümpfe, den wir nicht opfern dürfen.