Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit dem ausgehandelten Vertragspaket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU («Bilaterale III») befasst. Aus Sicht des SAV liegt ein ausbalanciertes Paket vor, das Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und Planbarkeit für Unternehmen schafft sowie sichere Perspektiven für Beschäftigte. Zudem ermöglicht das Paket eine arbeitsmarktorientierte Steuerung der Zuwanderung. In der Summe stärkt das Verhandlungsergebnis die Standortqualität, macht die Schweiz widerstandsfähiger und stabilisiert das Verhältnis zu unserem wichtigsten Handelspartner.
Vorteile überwiegen, Risiken sind überschaubar
Insgesamt überwiegen klar die Vorteile. Gleichzeitig anerkennen die Arbeitgeber, dass das Paket auch Risiken mit sich bringt. Die Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) kann zu höheren Sozialausgaben führen und bringt einen gewissen zusätzlichen Zuwanderungsdruck mit sich. Auch die dynamische Rechtsübernahme birgt Unsicherheiten, da künftige Gesetzesänderungen auf europäischer Ebene Einfluss auf die Schweiz und ihre politische Gesetzgebung haben können. Diese Risiken sind jedoch begrenzt, weil kein Automatismus besteht und Ausnahmen – insbesondere beim Lohnschutz und der Zuwanderung – klar definiert und damit völkerrechtlich abgesichert sind. Mit der Schutzklausel existiert zudem ein geordnetes Instrument zum Einsatz im Notfall.
Verhandlungspaket bietet Planungssicherheit, Stabilität und stärkt den Standort
Das Paket schafft insgesamt zentrale Verbesserungen, insbesondere sorgt es für Planungssicherheit und Stabilität. Es leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs, stärkt die Standortattraktivität und ermöglicht die Weiterführung des erfolgreichen Schweizer Weges in ihrer Beziehung mit der Europäischen Union.
Lohnschutz ist sichergestellt – auch ohne Massnahme 14
Im Bereich des Lohnschutzes unterstützt der SAV die Vorgehensweise des Bundesrates, der das aussenpolitische Verhandlungsziel so angesetzt hat, dass verhindert wird, dass das hiesige Lohnschutzniveau durch eine dynamische Rechtsübernahme im Bereich der Personenfreizügigkeit gesenkt wird. Dies zum Schutze der inländischen Arbeitnehmenden und Unternehmen, welche keinem unlauteren Wettbewerb ausgesetzt werden sollen. Dazu wurde ein dreistufiges Absicherungskonzept mit Prinzipien («gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort»), Ausnahmen und einer Non-Regression-Klausel ausgehandelt.
Gleichzeitig wurden unter Einbezug der Dachorganisationen der Sozialpartner auch 13 inländische Massnahmen erarbeitet, welche den Lohnschutz zusätzlich absichern sollen. Sie sichern und verbessern die bestehenden, bewährten Flankierenden Massnahmen (FlaM), ohne neue einzuführen, welche nur zusätzlichen administrativen Aufwand mit sich bringen. Zusätzlich schlägt der Bundesrat eine 14. Massnahme mit einem ausgebauten Kündigungsschutz für betriebliche Arbeitnehmervertreter, Stiftungsräte und Gewerkschaftsvertreter in den Unternehmen. Diese von Seiten des Bundesrats eingebrachte Massnahme lehnen die Arbeitgeber ab, weil sie sachfremd zu den Lohnschutzmassnahmen im Kontext des Stabilisierungspakets ist.
Endgültige Beurteilung steht noch an
Die finale Beurteilung des Gesamtpakets sowie die entsprechende Parole wird der SAV fällen, nachdem die parlamentarischen Beratungen abgeschlossen sind.
Weitere Auskünfte
- Roland A. Müller, Direktor,
Tel. +41 79 220 52 29, [email protected] - Daniella Lützelschwab, Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht
Tel. +41 79 179 85 78, [email protected]