Die Bilateralen Verträge sorgen seit mehr als 25 Jahren für Stabilität im Verhältnis zu unserem wichtigsten Handelspartner EU und tragen seither massgeblich zum hohen Wohlstand in der Schweiz bei. Die nun vorliegende Botschaft zu den Bilateralen III ist ein wichtiger, nächster Schritt zur Fortsetzung des erfolgreichen Wegs.
Die «Bilateralen»: eine Schweizer Erfolgsgeschichte
Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäische Union haben seit ihrem Inkrafttreten die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz erheblich erleichtert. Sie sichern der exportorientierten Schweizer Wirtschaft weitgehend diskriminierungsfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt in zentralen Bereichen wie Industrie, Forschung, Luftverkehr und technischen Handelshemmnissen. Gleichzeitig ermöglichen sie durch die Personenfreizügigkeit den Zugang zu Arbeitskräften aus Europa, was dazu beiträgt, strukturelle Fachkräfteengpässe zu lindern und die hohe Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Arbeitsmarkts zu erhalten. Die Personenfreizügigkeit kombiniert dabei optimalen Zugang mit begrenztem administrativem Aufwand. Insgesamt haben die bilateralen Verträge zu stabilem Handel, höherer wirtschaftlicher Dynamik und enger wissenschaftlicher Zusammenarbeit beigetragen.
Bilaterale III: Weiterführung des bewährten, erfolgreichen Wegs
Die Arbeitgeber honorieren und verdanken das erzielte Ergebnis: Mit den Bilateralen III liegt aus Sicht der Arbeitgeber ein ausbalanciertes Paket vor, das Rechtsklarheit, Rechtssicherheit und Planbarkeit für Unternehmen sowie sichere Perspektiven für Beschäftigte schafft. Zudem ermöglicht das Paket weiterhin eine arbeitsmarktorientierte Steuerung der Zuwanderung. Gleichzeitig anerkennen die Arbeitgeber auch die Risiken, wie die Teilübernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL) und die dynamische Rechtsübernahme. Diese Risiken sind jedoch begrenzt, weil kein Automatismus besteht und Ausnahmen – insbesondere beim Lohnschutz und der Zuwanderung – klar definiert und damit völkerrechtlich abgesichert sind. Mit der Schutzklausel existiert zudem ein geordnetes Instrument zum Einsatz im Notfall.
Die Arbeitgeber fordern eine pragmatische und wirtschaftsfreundliche Umsetzung
Die Arbeitgeber werden die nun vorliegende Botschaft analysieren und sich konstruktiv in die parlamentarische Debatte einbringen. Eine Gesamtbeurteilung des gesamten Pakets wird am Ende der parlamentarischen Debatte erfolgen.
Weitere Auskünfte
- Daniella Lützelschwab Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht,
Tel. +41 79 179 85 78, [email protected] - Stefan Heini, Ressortleiter Kommunikation,
Tel. +41 78 790 66 32, [email protected]