Verstärktes Engagement bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit

21. Juni 2011 News

Die Kantone setzten im Jahr 2010 erneut mehr Inspektoren für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein und haben die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessert. Gleichzeitig hat sich das vereinfachte Abrechnungsverfahren weiter etabliert, wie das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) mitteilt.

Gemäss dem Jahresbericht über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit setzten die Kantone im Jahr 2010 total 66,9 Vollzeitstellen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein, was einer Steigerung von 9,7 Stellen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Inspektoren führten total 12’223 Betriebs- und 37’001 Personenkontrollen durch. Die Zahl der kontrollierten Personen ist leicht zurückgegangen, dafür seien die Abklärungen vertiefter als in den Vorjahren durchgeführt worden, informiert das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Deutlicher Anstieg der Rückmeldungen der Behörden
Die Zahl der Rückmeldungen seitens der Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerbehörden an das Kontrollorgan über getroffene Massnahmen und verhängte Sanktionen ist im Jahr 2010 ebenfalls deutlich gestiegen. Dieser Anstieg ist laut SECO unter anderem auf eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen diesen Behörden zurückzuführen.

Auch die mit dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit neu eingeführten Sanktionen, der Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen und die Streichung von Finanzhilfen bei schweren oder wiederholten Verstössen seien im Jahr 2010 deutlich mehr angewendet worden als in den beiden ersten Vollzugsjahren, berichtet das SECO. Insgesamt hat sich die Zahl dieser Sanktionen gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt.

Im interkantonalen Vergleich sticht vor allem das grosse Engagement der beiden Stadt- und Grenzkantone Genf und Basel-Stadt sowie allgemein der Westschweizer Kantone hervor.

Verstärkte Informationsaktivität
Der Bund verstärkte im Jahr 2010 seine Aktivitäten zur Information über korrektes Verhalten. Da die Melde- und Bewilligungspflichten des Ausländerrechts aufgrund der im Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU verankerten Übergangsfristen einem steten Wandel unterworfen sind, besteht in diesem Gebiet ein erhöhtes Informationsbedürfnis, erklärt das SECO weiter. Auch im Sozialversicherungs- und Quellensteuerrecht ergaben sich wichtige Neuerungen: So sind seit Mitte 2008 neu angestellte Arbeitnehmende innert 30 Tagen der Ausgleichskasse sowie – im Falle einer Quellensteuerpflicht – innert 8 Tagen den Steuerbehörden zu melden.

Um diesem Informationsbedarf gerecht zu werden hat der Bund die Internetplattform «Keine Schwarzarbeit. Arbeit korrekt melden» erstellt. Allein im ersten Monat ist die Plattform von über 20’000 Besuchern angewählt worden, was zeigt, wie hoch die Sensibilität für dieses Thema ist.

Dieser Eindruck wird gemäss SECO auch bestätigt durch die erfreuliche Zunahme der Anmeldungen für das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Die Zahl der registrierten Arbeitgeber stieg von 17’193 im Jahr 2009 auf 24’112 im Jahr 2010. Damit dürfte im Jahr 2010 die Schwelle von 10 Millionen Franken Beiträgen an die AHV überschritten worden sein.