Verordnung über Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung: Ja zum Gesamtpaket

14. Januar 2011 News

Am 8. Januar 2011 lief die Vernehmlassungsfrist zur Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIV) ab. Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst in seiner Stellungnahme die vorgeschlagenen Anpassungen im Grundsatz.

Der SAV begrüsst grundsätzlich das vorliegende Gesamtpaket der AVIV. Damit wird die geplante Inkraftsetzung per 1. April 2011 ermöglicht, zudem werden Anpassungen aufgrund der Rechtsprechung respektive der Praxis sowie formale Präzisierungen realisiert. Der Verband stimmt insbesondere auch den vorgeschlagenen Änderungen bei der Kurzarbeitsentschädigung zu.