Vernehmlassungsverfahren: genügend lange Fristen und Gewichtung der Antworten zentral

9. April 2013 News

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren verbessern. Er hat dazu eine Vernehmlassung eröffnet. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) sind Vernehmlassungen ein wichtiges Instrument im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens. Dabei sind für den SAV genügend lange Antwortfristen und eine Gewichtung der verschiedenen Stellungnahmen zentral.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst es, dass der Bundesrat das Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren verbessern will. Für den SAV sind Vernehmlassungen ein wichtiges Instrument. Die verschiedenen Stakeholder können damit ihre Bedürfnisse und Interessen sowie praktisches Know-how im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses einbringen.

Zwei Punkte sind für den SAV bei der Verbesserung des Verfahrens zentral. Wichtig sind zum einen genügend lange Antwortfristen. Als Dachorganisation konsolidiert der SAV in seinen Vernehmlassungsantworten die Meinungen von fast 80 Mitgliederverbänden. Eine fundierte und intern abgestimmte Stellungnahme benötigt Zeit. Zum anderen würde es der SAV begrüssen, wenn die Antworten je nach Organisation unterschiedlich gewichtet würden (Stellungnahmen eines Dachverbands etwa verdichten die Antworten einer Vielzahl von Mitgliedern). Bisweilen wurde in der Vergangenheit durch den jeweils sehr breiten Teilnehmerkreis und durch Auswertungen, welche die verschiedenen Stellungnahmen zu wenig gewichteten, die Aussagekraft der Vernehmlassungen verwässert.