UVG-Revision: Ständerat stimmt Rückweisung zu

28. Februar 2011 News

Nach dem Nationalrat hat heute auch der Ständerat beschlossen, die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) an den Bundesrat zurückzuweisen. Dieser soll nun eine neue, schlanke Revisionsvorlage erarbeiten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den ständerätlichen Entscheid, mit welchem der Weg für eine konstruktive und ausgewogene Revision des UVG im Interesse der Arbeitgeber und der Versicherten frei gemacht wird.

Die vom Bundesrat als «Modernisierung» der Unfallversicherung konzipierte UVG-Revision war in der nationalrätlichen SGK mit substanziellen Leistungsverschlechterungen belastet worden, die für die Arbeitgeber und die Versicherten nicht akzeptabel waren. Der Nationalrat zog deshalb in der Herbstsession 2010 die Notbremse und wies die Vorlage an den Bundesrat zurück. Die Sozialpartner unterstützten diesen Rückweisungsbeschluss und setzten sich auch gegenüber dem Ständerat bzw. seiner vorberatenden Kommission gemeinsam dafür ein, den Bundesrat mit der Erarbeitung einer neuen, schlanken Revisionsvorlage zu beauftragen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist erfreut, dass der Ständerat das Anliegen der Sozialpartner aufgenommen und den Weg für einen konstruktiven Neuanfang bei der UVG-Revision definitiv frei gemacht hat. Er erinnert daran, dass die Unfallversicherung grundsätzlich gut funktioniert, einen wichtigen Beitrag für ein gedeihliches Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Verhältnis leistet und im Gegensatz zu vielen anderen Sozialversicherungszweigen keine finanziellen Probleme hat. Die Revision muss dieser Ausgangslage Rechnung tragen und sich auf jene Punkte konzentrieren, die zur Anpassung der Unfallversicherung an die heutigen Verhältnisse nötig sind. Dazu gehören u.a. Regeln zur Vermeidung von Überentschädigungen im AHV-Alter, die allerdings technisch besser gestaltet werden müssen, als in der zurückgewiesenen Vorlage.