Unfallversicherung: Die Renten bleiben unverändert

10. November 2010 News

Die Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen Unfallversicherung bleiben per 1. Januar 2011 gleich, weil sich seit der letzten Anpassung der Renten im Januar 2009 keine Teuerung mehr ergeben hat.

Die Renten der obligatorischen Unfallversicherung werden seit der Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) von 1991 grundsätzlichen zum gleichen Zeitpunkt wie die Renten der AHV an die Teuerung angepasst. Für die Anpassung ist der Index der Konsumentenpreise des Monats September massgebend. Im Unterschied zur AHV wird in der obligatorischen Unfallversicherung die Lohnteuerung nicht berücksichtigt.

Gemäss den offiziellen Angaben des Bundesamtes für Statistik ist der massgebende Index in der fraglichen Periode zwischen September 2008 und September 2010 um 0,6 Punkte gefallen. Daher bleiben die Renten der obligatorischen Unfallversicherung unverändert, wie das eidg. Departement des Innern (EDI) mitteilte. Die Verordnung 09 über Teuerungszulagen an Rentnerinnen und Rentner der obligatorischen Unfallversicherung bleibe weiterhin massgebend.