Schutz vor Passivrauchen: Nein zur Volksinitiative

11. März 2011 News

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen verabschiedet. Er empfiehlt, die Initiative abzulehnen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist gleicher Meinung: Das seit dem 1. Mai 2010 gültige Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen reicht aus, eine neue Regelung ist nicht nötig.

«Die Erfahrungen, die seit der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes gemacht wurden, sind insgesamt positiv und rechtfertigen keine derart frühzeitige Revision der Regelung», ist der Bundesrat überzeugt. Er möchte dem Willen des Parlaments Rechnung tragen, das erst kürzlich in diesem Bereich Rechtsvorschriften erlassen hat. Zudem habe die Bevölkerung kein Referendum gegen das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ergriffen und dadurch die Lösung des Parlaments gestützt, teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit. Der Bundesrat empfiehlt nun, die Volksinitiative abzulehnen. Und da mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen bereits eine ausreichende, bundesweite Minimalregelung existiert, präsentiert der Bundesrat keinen Gegenentwurf.

Neue Regelung nicht nötig
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) lehnt die Initiative ebenfalls ab. Er ist der Meinung, dass das seit knapp einem Jahr geltende Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ausreicht. Eine neue Regelung ist nicht nötig.

Seit dem 1. Mai 2010 gilt das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Dieses ist das Resultat von eingehenden Debatten im Parlament. Das Bundesgesetz sieht ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen vor, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Abgetrennte Raucherräume dürfen eingerichtet werden. Im Bereich der Gastronomie ist es für kleinere Betriebe mit einer Gesamtfläche von höchstens 80 Quadratmetern möglich, ein Gesuch als Raucherlokal zu stellen. Das Bundesgesetz ist eine nationale Minimalregelung, welche es den Kantonen gestattet, weitere Massnahmen zum Schutz der Gesundheit zu treffen. 15 Kantone haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht.

Initiative will mehr
Die Volksinitiative will eine national einheitliche Regelung schaffen und den umfassenden Arbeitnehmerschutz auch auf die Angestellten im Gastgewerbe ausdehnen. Insbesondere würde durch die Initiative das Rauchverbot auf Einzelarbeitsplätze ausgedehnt und bediente Fumoirs und Raucherlokale wären nicht mehr erlaubt. Tatsächlich sei der Schutz der Arbeitnehmenden mit der momentan geltenden Regelung nicht lückenlos, schreibt das BAG, die Mehrheit sei aber bereits heute vor Passivrauch am Arbeitsplatz geschützt.