Schrittweises Vorgehen bei der AHV-Reform

2. Dezember 2010 News

Der Bundesrat hat die Botschaft zur «Verbesserung der Durchführung der AHV» zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit sollen seit Jahren hängige und unbestrittene technische Gesetzesänderungen für die Durchführung der AHV von den umstrittenen Reform-Fragen abgekoppelt werden, damit sie 2012 in Kraft treten können. Im Laufe des Jahres 2011 will der Bundesrat zudem die Grundlagen für eine tiefgreifende AHV-Revision vorbereiten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst dieses Vorgehen.

Durch die zweimalige Ablehnung der 11. AHV-Revision, 2004 und in der letzten Herbstsession, blieben auch unbestrittene technische Gesetzesänderungen auf der Strecke, welche für die Durchführung der AHV wichtig sind. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat deshalb im Konsultationsverfahren des Eidg. Departement des Innern (EDI) eine Abkoppelung dieser Revisionspunkte von den umstrittenen materiellen Reform-Massnahmen unterstützt. In diesem Sinne unterbreitet der Bundesrat dem Parlament nun eine Vorlage «zur Verbesserung der Durchführung der AHV». Weil sich eine Vernehmlassung erübrigt, erwartet der Bundesrat, dass diese zügig erarbeitete Revision vom Parlament bis spätestens Mitte 2011 beraten und bereits auf 2012 in Kraft gesetzt werden kann.

Vorbereitung von tief greifenden Reformen im Jahr 2011
Nach Auffassung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands duldet die strukturelle Reform der AHV keinen Aufschub. Deshalb und weil der diesbezügliche Gesetzgebungsprozess längere Zeit beanspruchen wird, begrüsst er die Absicht des Bundesrats, im kommenden Jahr die Grundlagen für eine tiefer greifende AHV-Revision zu erarbeiten. Die Arbeitgeberseite wird konstruktiv mitarbeiten, wenn es darum geht, zusammen mit anderen Interessierten, insbesondere den Arbeitnehmerorganisationen, ein gemeinsames Verständnis für die finanziellen Perspektiven der AHV sowie die demografische Entwicklung und deren gesellschaftliche bzw. wirtschaftliche Auswirkungen zu finden. Mit der Eidg. AHV/IV-Kommission steht dafür eine geeignete Plattform zur Verfügung.

Neben der langfristigen finanziellen Sicherung der AHV ist auch deren Vollzug zu modernisieren. Dabei muss die Versicherung den heutigen Anforderungen an die Verwaltungsführung angepasst werden, beispielsweise bezüglich Governance, Risikomanagement, Kontrollsystem und Informatik-Einsatz.

Der Bundesrat sieht vor, dem Parlament in der nächsten Legislatur für beide Teile der «grossen Reform» getrennte Botschaften zu unterbreiten. Dieses Vorgehen verhindert, dass wieder unbestrittene, technische Neuerungen im Vollzug durch die politischen Auseinander-setzungen über die materielle Ausgestaltung der AHV blockiert werden.