Rechtsgutachten der FDP bestätigt: SVP-Zuwanderungsinitiative gefährdet Bilaterale I

10. Oktober 2011 News

Die Bilateralen Verträge mit der EU haben unserem Land Wohlstand und Arbeitsplätze gebracht, ohne dass wir unsere Unabhängigkeit hätten aufgeben müssen. Die Zuwanderungsinitiative der SVP gefährdet dieses Vertragswerk, weil sie gegen zentrale Punkte des Freizügigkeitsabkommens verstösst. Das bestätigt ein Rechtsgutachten der FDP.

An ihrer heutigen Medienkonferenz hat die FDP Schweiz ein Rechtsgutachten vorgestellt, wonach die SVP-Zuwanderungsinitiative gegen zentrale Punkte des Abkommens über die Personenfreizügigkeit Schweiz – EU und gegen grundlegende Rechtsprinzipien der EU verstösst. Eine Annahme der Initiative würde zur Kündigung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) führen und hätte wegen der «Guillotine-Klausel» den Wegfall aller sieben Abkommen der Bilateralen I zur Folge.

Die Beurteilung der SVP-Zuwanderungsinitiative durch das präsentierte Gutachten bestätigt die Befürchtungen des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, der die Initiative dezidiert ablehnt. Wenn die Verantwortlichen der Zuwanderungsinitiative behaupten, sie wollten das FZA nicht kündigen, sondern nur anpassen, so ist das Augenwischerei. Niemand kann davon ausgehen, der EU-Rat, alle 27 EU-Staaten und das EU-Parlament seien bereit, Einschränkungen der Personenfreizügigkeit mit Kontingenten und Inländervorrang zu akzeptieren. Eine Annahme der Initiative hätte also die Kündigung des FZA und damit wegen der «Guillotine»-Klausel den Wegfall der ganzen Bilateralen I zur Folge, welche der schweizerischen Wirtschaft den diskriminierungsfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt sichern. Ein solches Szenario muss mit der Bekämpfung der Initiative unbedingt vermieden werden.

Attraktivität des Arbeitsorts Schweiz erhalten
Wenn die Initianten geltend machen, die Schweiz müsse die Zuwanderung aus den EU-Staaten autonom steuern, so blenden sie aus, dass die Attraktivität der Schweiz wesentlich von der echten Arbeitsmarktöffnung gegenüber der EU bestimmt wird. Einseitige Zugangsregeln sind dazu keine valable Alternative. Die Rückkehr zum Kontingentsregime wäre eine Rückkehr zu mehr Bürokratie und zu einer erhöhten Entscheidungsunsicherheit sowohl für die Unternehmen wie auch für die ausländischen Arbeitskräfte. Mit einseitigen Regeln könnte zudem der Zugang der schweizerischen Arbeitskräfte zum europäischen Arbeitsmarkt nicht sichergestellt werden, und ohne Freizügigkeitsabkommen entfielen auch die europaweit geltenden Regeln über die Koordination der Sozialversicherungen und die Diplomanerkennung. Die Mobilität der qualifizierten schweizerischen und ausländischen Arbeitskräfte, die immer häufiger in verschiedenen Gastländern tätig sind, würde dadurch entscheidend behindert.

Es ist paradox: Während andere Länder besondere Massnahmen einleiten, um im weltweiten «war for talents» attraktiver zu werden, soll die Schweiz ihre Attraktivität als Arbeitsort mit dem Rückfall in alte Regulierungsmuster wieder in Frage stellen.