Räte: Schlussabstimmungen zu Sozialversicherungen

19. März 2010 News

Die eidgenössischen Räte beendeten die Frühjahrssession mit den Schlussabstimmungen unter anderem zu Arbeitslosenversicherung, berufliche Vorsorge, Krankenversicherung und Invalidenversicherung.

Die Mitglieder des Nationalrats und des Ständerats schlossen mit den Schlussabstimmungen die dreiwöchige Frühjahrssession ab. Parlamentarisch unter Dach kam unter anderem in der grossen Kammer mit 91 zu 64 Stimmen bei 37 Enthaltungen und mit 32 zu 12 Stimmen in der kleinen Kammer die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, welche Massnahmen auf der Beitrags- und Leistungsseite beinhaltet. Linke Kreise haben gegen die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes das Referendum angekündigt (siehe dazu Medienmitteilung “Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Revision der Arbeitslosenversicherung” vom 19.03.2010 auf dieser Site).

Ebenfalls unter Dach kam mit 192 zu 0 Stimmen (Nationalrat) und 42 zu 0 Stimmen (Ständerat) die Teilrevision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (Strukturreform), mit der die Aufsicht über die Pensionskassen gestärkt wird. Die Strukturreform in der beruflichen Vorsorge soll in drei Etappen umgesetzt werden. Wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mitteilte, soll die erste Etappe auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt würden Massnahmen eingeführt, die älteren Arbeitnehmenden die Beteiligung am Arbeitsmarkt erleichterten. Sechs Monate später soll die zweite Etappe mit verschärften Governance-Vorschriften in Kraft treten. Die dritte Etappe betrifft die Einführung einer neuen Aufsichtsstruktur und soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Dazu kam mit 193 zu 0 Stimmen (Nationalrat) und 44 zu 0 Stimmen eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes, mit der unter anderem geregelt wird, wie mit säumigen Prämienzahlern zu verfahren ist. Zudem stimmten die Räte mit 190 zu 0 Stimmen (Nationalrat) und 44 zu 0 Stimmen (Ständerat) einer Änderung des Bundesgesetzes über die Sanierung der Invalidenversicherung zu. Damit sollen 5 Mrd. Fr. aus dem AHV-Fonds in den neuen IV-Fonds transferiert werden. Das Bundesgesetz wird auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.