Parlament sagt Ja zu Erleichterungen für ältere und handicapierte Arbeitslose

28. September 2011 News

Der Nationalrat und der Ständerat sind sich einig: Ältere und invalide Arbeitslose müssen ab Anfang 2012 nur noch 22 statt 24 Monate ununterbrochen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben, um die Höchstzahl von 520 Taggeldern zu erhalten. Dies ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Nachdem bereits der Nationalrat ohne Gegenstimme Ja gesagt hatte, stimmte nun auch der Ständerat dieser Gesetzesänderung oppositionslos zu – ganz im Sinne des Bundesrats. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Vorlage die Schlussabstimmung überstehen wird. Akzeptiert das Parlament die Änderung, untersteht diese dem fakultativen Referendum. Sollte die Referendumsfrist Mitte Januar 2012 ungenutzt ablaufen, wird die neue Regelung rückwirkend auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt.

Arbeitgeberverband für Anpassung des Gesetzes
Auch dem Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) erscheint eine Anpassung des Gesetzes in diesem Punkt angezeigt. Damit sollen Härtefälle bei über 55-Jährigen und IV-Rentenbezügern vermieden werden.

Die Gesetzesänderung geht auf eine Parlamentarische Initiative zurück. Die am 1. April 2011 in Kraft gesetzte Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) brachte nicht nur jungen Arbeitslosen Verschlechterungen, sondern auch älteren und handicapierten Menschen. So konnten Versicherte, die über 55 Jahre alt sind oder einen Invaliditätsgrad von mindestens 40% aufweisen, nur dann maximal 520 Taggelder (2 Jahre) beziehen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist für die Beitragszeit mindestens 24 Monate lang Beiträge entrichtet hatten.

Rund 370 Menschen betroffen
Trotz jahrelanger Erwerbstätigkeit konnten Versicherte diese Voraussetzung nicht erfüllen, wenn sie im Verlauf der Beitragsfrist zum Beispiel die Stelle gewechselt und dazwischen einige Tage nicht gearbeitet hatten. Bestraft wurden auch jene, die nach Beginn der Arbeitslosigkeit auf eigene Faust versuchten, eine neue Stelle zu finden, statt sich sofort bei der Arbeitslosenversicherung zu melden.

Laut Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sind derzeit etwa 370 Menschen betroffen. Die Senkung der Beitragszeit auf 22 Monate wird die Arbeitslosenversicherung mit jährlich 15 Mio. Franken belasten.